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Geplante Zahlungsfunktion: Die Luca-Anwendung zieht Investoren an

Die geplante Bezahlfunktion Die Luca-Anwendung lockt Investoren an

14. April 2022, 10:35 Uhr

In der Hochphase der Pandemie sammelt die Luca-Anwendung Kontaktdaten, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen. Die Anwendung muss nun als Bezahlanwendung weiterentwickelt werden. Investoren stellen dafür Millionen bereit.

Die Macher der Luca-App haben in einer Finanzierungsrunde 30 Millionen Euro eingeworben, um aus der Crown Pandemic Limitation App eine Bezahl-App für die Gastronomie und den Kulturbereich zu machen. Zu den Wagniskapitalgebern der Berlin Culture4Life GmbH gehören Target Global, The Delta und embedded / capital, teilte die Berliner Betreibergesellschaft mit.

Mit der Finanzierungsrunde übernimmt der FinTech-Unternehmer Julian Teike (Gründer und CEO des Berliner Startups Wefox) den Vorsitz des Boards. Laut Culture4Life-Geschäftsführer Patrick Henig ist der Musiker Smudo weiterhin im Unternehmen engagiert. Der Rapper der Band, Die Fantastischen Vier, hat die App mitentwickelt. Wie Henig sagte, soll die Anwendung mit Hilfe neuer Investoren weiterentwickelt werden.

Am Montag kündigte Hennig an, dass das Luca-System keine Kontaktdaten mehr zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sammeln werde, da die Verträge mit den Bundesländern Ende März ausliefen. Die Funktion kann jedoch bei Bedarf wieder aktiviert werden.

Die Luca-App wurde 2020 eingeführt, um die Kontaktdaten von Restaurantgästen und Veranstaltungsbesuchern, wie von den meisten Infektionsschutzbestimmungen gefordert, einfach zu schützen und effizient zu erfassen. Lucas System war jedoch Gegenstand ernsthafter Kritik. Lucas Skeptiker waren besonders besorgt über das Konzept der zentralen Speicherung.

Kritiker wie der Chaos Computer Club warnen vor dem Missbrauch von Daten, die durch das Luca-System gesammelt wurden. Von Kritikern kritisiert, hielt Lucas Verschlüsselungssystem zwar Angriffen stand, doch Lucas Macher konnten die Mainzer Polizei nicht daran hindern, über das Gesundheitsamt rechtswidrig Gästedaten anzufordern, um eine mögliche Straftat aufzuklären.