Ein erneuter Antrag auf Fortsetzung der Ermittlungen gegen Bischof Alois Schwartz scheiterte am Veto des Wiener Justizsenats.
St. Pölten / Klagenfurt / Wien. Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bischof von St. Polten Alois Schwartz hat beantragt, die Ermittlungen fortzusetzen. Dies wurde aber abgelehnt. Die Ermittlungen drehten sich um den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Den Antrag stellte Justizdezernentin Gabriele Eicher. Ein aus drei Richtern bestehender Senat des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat sich gegen weitere Ermittlungen ausgesprochen. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte den Artikel in den Salzburger Nachrichten.
Gegen sieben Personen und zwei Vereine ermittelte die Korruptionsstaatsanwaltschaft vor ihrer Ernennung. Aus dem Verkauf von Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013 kam es zu verdächtigen Geldflüssen. Das Bistum Gurk, dem Schwartz von 2001 bis 2018 als Bischof von Kärnten vorstand, kaufte die Wohnungen am See 2012 für 1,38 Millionen Euro. Später wechselten sie den Besitzer wieder. Käufer war die Stiftung des Waffenherstellers Gaston Glock, die 1,5 Millionen Euro zahlte.
Spende an das Glock-Imperium
Gleichzeitig spendete eine weitere Stiftung aus dem Glock-Reich 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das für die Sanierung des Klosters Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums zuständig ist. Das Bistum hat 2019 nach dem Umzug von Schwartz nach St. Pölten eine Selbstanzeige eingereicht. Der Bistumsverwalter Engelbert Gugenberger und das Domkapitel entschieden sich zu diesem Schritt, weil der Verdacht auf Steuerhinterziehung bestand. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Spende von 600.000 Euro, wären 25 Prozent Steuer fällig, also 150.000 Euro. Ab der Grenze von 100.000 Euro ist die Steuerhinterziehung besonders strafrechtlich relevant.
Die Einstellung der Ermittlungen im Finanzstrafverfahren wurde im August 2021 bekannt. Ende 2021 wurde ein Antrag auf Fortführung des Kärntner Finanzstrafdienstes abgelehnt. Andere Ermittlungsverfahren gegen Schwartz, etwa wegen Untreue, wurden 2020 eingestellt. Der Bischof wurde nicht angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft Wien der Ansicht war, dass der interne Umgang mit Kirchengut nichts mit dem Staat zu tun habe.
(Die Presse, Druck, 16.04.2022)
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