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Spielschulden: Das Erzbistum Köln zahlt die Schulden eines Priesters

Empörung aus dem Erzbistum Köln

Spielschulden aus dem Topf für Missbrauchsopfer – „Schande vor Ort“

Stand: 10:47 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Empörung im Erzbistum Köln: Die Kirche nahm 1,15 Millionen Euro für einen verschuldeten Priester

Quelle: pa / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt / Geisler-Fotopress

Das Erzbistum Köln hat einem Priester 1,15 Millionen Euro Schulden beglichen – ein Teil des Geldes stammt aus einem Topf, der auch zur Entschädigung von Gewaltopfern verwendet wird. Der Beirat der Bischofskonferenz ist wütend.

Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Spielabgaben eines Priesters zahlte das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro aus dem Bischöflichen Sondervermögen. Sie übernahm die Spielschulen der Geistlichen für knapp 500.000 Euro, die 2015 und 2016 in mehreren Tranchen ausgezahlt wurden. Offenbar wurde das Geld nicht richtig versteuert. Folglich zahlte das Erzbistum auch insgesamt 650.000 Euro Lohnsteuer inklusive Zinsen.

Die Schuldentilgung, über die zuerst der Kölner Stadt-Anzeiger und der WDR berichteten, hat Empörung ausgelöst. Ein Teil des Geldes stammt aus dem Sonderbedarfsfonds des Erzbischofs, der auch Opfer sexueller Gewalt unterstützt. Johannes Norpot, Sprecher des Beirats der Deutschen Bischofskonferenz, bezeichnete den Prozess im Kölner Stadt-Anzeiger als „peinlich und peinlich“.

Er stellte die Zahlungen in Zusammenhang mit den Entschädigungssummen für Gewaltopfer, die nur einen kleinen Teil davon ausmachen. Selbst unter einem überarbeiteten System zur Anerkennung von Opfern sexueller Gewalt, das nun bis zu 50.000 Euro vorsieht, erhielten laut Norpot 60 Prozent der Antragsteller weniger als 20.000 Euro.

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„Opfern von Sexualdelikten, die zum Teil kein gesichertes Einkommen als Priester haben, werden weniger als 2 Prozent dessen geraubt, was die Kirche bereit war zu zahlen, um die finanzielle Notlage des Priesters zu kompensieren, die er selbst verursacht hat“, sagte er .Norpot. „Wenn dir dann noch die Entschuldigung einfällt, dass das im öffentlichen Leben gemacht wurde, brauchst du nur noch auszurufen: Schämt euch!“

Der Prozess fand nach Angaben des Erzbistums in den vergangenen Jahren unter Alt-Erzbischof Joachim Meisner statt, wurde aber nach seinem Amtsantritt 2014 von seinem Nachfolger Rainer Maria Völki unterstützt. Das sagte eine Sprecherin der Reforminitiative Maria 2.0 Rheinland, Maria Mesrian Der „Kölner Stadt-Anzeiger“, das „unverantwortliche finanzielle Verhalten“, zeige „den tiefen Sturz von Kardinal Voylkis und seinem Führungsteam“.

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Der betroffene sexuelle Missbrauch werde “mit lächerlichen Summen erlöst, während Millionen für unnötige universitäre oder private Spielschulden eines Priesters verschwendet werden”. Eine unabhängige öffentliche Untersuchungskommission sei “der einzige Weg, um Transparenz zu gewährleisten”, sagte Messrian.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger über den Betroffenen schrieb, wollte das Erzbistum dem Geistlichen im Notfall helfen. Das Erzbistum erklärte: „Wir gehen davon aus, dass so ein Fall heute nicht mehr vorkommen kann, weil wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und dem Klerus heute intensiver und besser organisiert ist.“

“Weitere Plünderungen der Erzdiözese”

Die Aufsichts- und Kontrollorgane des Erzbistums waren den Angaben zufolge nicht an dem Deal beteiligt. Die Diözese erklärte, dass keine Kommissionen beteiligt sein sollten. Der Münsteraner Kirchenrechtsprofessor Thomas Schuler hat die Vorwürfe zurückgewiesen. „Das ist ein weiterer Raubüberfall auf das Erzbistum“, sagte er dem WDR. Es ist illegal, dass der Erzbischof über solche Zahlungen selbst entscheidet, ohne die zuständigen Behörden einzubeziehen.

Eine Sonderregel der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 besagt, dass die „Haftung für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten“ Teil der „Aktionen der außerordentlichen Vermögensverwaltung“ ist. Das Geld für den notleidenden Pfarrer hätte laut Schuler den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden müssen. „Das Vorgehen der Diözesanleitung in diesem Fall ist eindeutig rechtswidrig“, sagte Schuler dem Kölner Stadt-Anzeiger.