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Krieg in der Ukraine: Kommunen rechnen mit monatlich 3.500 Euro pro Flüchtling

Deutschland Flucht aus der Ukraine

Die Gemeinden veranschlagen 3.500 Euro monatlich pro Flüchtling

Zustand: 09:54 Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung fördert Sprachkurse und den Zugang zum Flüchtlingsarbeitsmarkt

Für Flüchtlinge aus der Ukraine bedeutet der Aufenthalt in Deutschland endlich ein Gefühl der Sicherheit. Einige sind seit Wochen im Land und wollen nun Arbeit finden. Die Bundesregierung unterstützt das Projekt, Ukrainer sollen möglichst unbürokratisch in den Arbeitsmarkt eintreten können und auch Sprachkurse erhalten.

Kommunen in Deutschland scheuen sich, bei den Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu bleiben. Die Kosten dürften höher sein als die Schätzungen von Scholz und dem Ministerpräsidenten. Beispielsweise wurden Investitionen in Bildung nicht berücksichtigt.

Im Ringen um die Verteilung der Hilfskosten für ukrainische Flüchtlinge gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Und weil offensichtlich nicht ersichtlich ist, in welcher Höhe überhaupt Kosten anfallen. Dafür gibt es Hinweise, zumindest aus Hessen. Während Ministerpräsident Volker Buffier (CDU) zuletzt durchschnittlich 2.500 Euro pro Flüchtling im Monat veranschlagte, rechnen die hessischen Kommunen mit Ausgaben von 3.500 Euro.

In einem Dokument zur Position der drei kommunalen Spitzenverbände in Hessen heißt es: „Städte, Landkreise und Gemeinden in Hessen klagen den Bund auf 3.500 Euro pro Flüchtling und Monat.“ Dazu gehören „Empfang, Unterbringung, Sprachförderungsangebote etc. in angemessener Weise.” Der hessische Stadtrat teilt WELT AM SONNTAG mit, dass der Berechnung die Durchschnittswerte für die Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2019 zugrunde liegen.

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Der Verein zahlt 75 Euro pro Tag für „Unterkunft, Verpflegung, Betriebskosten“ pro Person. 25 Euro entfielen auf „Psychosoziale Betreuung“, 15 Euro auf „Sozialarbeit“ und 10 Euro auf „Sicherheitsdienst“. Der brandenburgische Städte- und Gemeindetag „teile sich grundsätzlich die Kostenschätzung des hessischen Städtetages“, sagte Geschäftsführer Jens Graf WELT AM ZONTAG.

Das Wiesbadener Sozialministerium begründete die von Ministerpräsident Buffier genannte Zahl so: „2.500 Euro sind eine Durchschnittsrechnung, die die Kosten für die Unterbringung eines Flüchtlings in der Hessischen Landesaufnahmeeinrichtung einschließlich der sozialen Betreuung zeigt.“ Kostenangaben der Gemeindeverbände nach der Zuordnung der Personen zu den Gemeinden nachvollziehbar seien und hierzu “keine Aussage gemacht werden kann”.

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Entsprechen die Berechnungen der hessischen Kommunen in etwa den durchschnittlichen Kosten für das ganze Land, ergäben sich monatliche Gesamtkosten von rund einer Milliarde Euro. Inzwischen sind in Deutschland etwa 350.000 Menschen registriert, die vor dem russischen Angriff nach Deutschland geflohen sind. Bisher hat jedoch keine der staatlichen Stellen eine derart umfassende Berechnung vorgenommen.

Auch der Deutsche Städtetag kann auf Anfrage keine bundesweiten Angaben zum geschätzten Finanzbedarf der Kommunen zur Aufnahme von Flüchtlingen machen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Verena Gopert sagte: „Die in diesem Jahr von Bund und Ländern vereinbarten Pauschalbeträge werden auf absehbare Zeit nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken.“

Bildung lohnt sich nicht

Zunächst seien „fixe Investitions- und Betriebskosten für Kitas und Schulen“ „noch nicht wirklich abgeschätzt“. Und für die Zeit nach 2022 sei „finanziell noch alles offen, Bund und Länder müssen sich schnell einigen“. Städte engagieren sich mit viel Herzblut. Am Ende dürfen wir aber die Kosten nicht tragen.“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am 7. April darauf, dass sich der Bund in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro an den Aufnahmekosten der Länder und Kommunen beteiligt. Eine bevorstehende Regelung für nächstes Jahr wird im November vereinbart. Unter anderem wurde beschlossen, ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Juni in das „normale“ Sozialhilfesystem nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) aufzunehmen.

Bei anderen Asylbewerbern erst nach Anerkennung in einem meist monatelangen Asylverfahren, die meisten abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerber werden nach 18 Monaten entsprechend behandelt.

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Während die „normale“ Sozialhilfe höher ist als die Leistungen für Asylbewerber, sind die meisten, wenn nicht alle kommunalen Landesverbände der Meinung, dass dies die Kommunen entlastet. So erklärt das Regierungspräsidium Nordrhein-Westfalen, dass durch den Beschluss zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in Sozialleistungen die Kosten für die Gesundheitsversorgung entfallen. Darin heißt es: „Während das SGB II in erster Linie eine Krankenvollversicherung für alle Bedürftigen in der Gemeinde vorsieht“, werden Asylsuchenden „kommunale Auslagen individuell erstattet“. Erst wenn die jährlichen Behandlungskosten im Einzelfall den Betrag von 35.000 Euro übersteigen, muss der Staat die Kosten tragen.

Der Hessische Städtetag sieht die bisherigen Bundesbeschlüsse äußerst kritisch: „Das Bekenntnis zur „gemeinsamen“ Förderverantwortung des Bundes ist, gelinde gesagt, zu gering.“ Vereinbarungen zu Integrationskosten und kommunalen Investitionen gebe es nicht.

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Der vereinbarte Satz „Der Zugang von Kindern zu Kitas muss auch weiterhin schnell möglich sein“ zeigt, dass die Gesprächspartner offensichtlich keine Ahnung hatten, mit welchen „nicht durchsetzbaren Rechtsansprüchen“ Kommunen auch ohne den Ukraine-Konflikt seit Jahren konfrontiert sind.

Für den Präsidenten des Hessischen Landesverbandes, Wolfgang Schuster, ist die Kalkulation „der geschätzten Staatsausgaben eines Flüchtlings aus der Ukraine“ von 3.500 Euro eine „solide Grundlage“. Die derzeitige finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder sei angesichts der Kosten, die den Landkreisen entstehen, “keineswegs ausreichend”.

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