Standardmäßig bleibt es unabhängig von der Entlastung des Alltags.
Wien. Auch nach den Osterferien sollen Schulen abseits des Klassenzimmers einen Mund-Nasen-Schutz (bis untere Klassen) oder eine FFP2-Maske (obere Klassen, geimpfte / rehabilitierte Lehrkräfte) tragen. Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer werden überall eine FFP2-Maske benötigen.
Die allgemeinen Regeln gelten nicht für Schulen und Universitäten, sondern für deren eigene Rechtsgrundlagen. Der Bildungsminister erlässt die Kronenanforderungen für Schulen. An der geltenden Maskenpflicht für die Schule will das Ministerium vorerst nichts ändern. Meistens brauchen die Schüler keine Masken mehr – sie werden im Unterricht und in den Unterrichtspausen nicht mehr benötigt. Aber sie müssen auf dem Weg getragen werden. Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Regelungen gelten erst ab dem 19. April. Sie sehen auch einen obligatorischen PCR-Test pro Woche vor (bisher mindestens zwei).
Unis: Andere Regeln
Bei Universitäten macht jede Universität ihre eigenen Vorgaben. An einigen Universitäten sind die G-Regeln abgeschafft worden, andere werden nächste Woche aufgehoben, und in einigen wurde die 3G-Pflicht bis Ende April verlängert. Fast alle wollen zumindest die FFP2-Maskenpflicht aufrechterhalten – oft im gesamten Gebäude, in manchen Einrichtungen nur im Hörsaal/Labor oder bei Prüfungen. Die Musikuniversität Graz hat eine Auflage erlassen, dass die Maskenpflicht in allen Räumen gilt, sobald eine anwesende Person dies verlangt. Die TU Graz hingegen will alle Beschränkungen der Krone, darunter auch die Maskenpflicht, ab dem 25. April aufheben. (APA)
(Die Presse, Printausgabe, 19.04.2022)
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