In den ersten acht Schultagen nach den Ferien sind tägliche Tests für alle Schüler vorgesehen – dies gilt auch für geimpfte, verstärkte und rehabilitierte Schüler. Schüler sollten sich vor Schulbeginn zu Hause testen lassen, um eine Übertragung möglicher Infektionen auf die Schule zu verhindern. Ab Mai wird die Testpflicht durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt. Studierende, die freiwillig testen wollen, erhalten im Mai wöchentlich drei Kronen-Testkits. Nach Angaben des Bildungsministeriums erhalten Kinder und Jugendliche Tests in Schulen.
Es besteht keine Maskenpflicht für alle Schüler. Dies gilt sowohl für das Klassenzimmer als auch für die Flure. Schülerinnen und Schüler können weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Dazu rief Bildungsminister Grant Hendrik Tone (SPD) in den ersten Tagen nach den Ferien Schüler und Lehrer auf.
Schulen unterliegen einer eingeschränkten Regelarbeit (Szenario A) mit Anwesenheitspflicht. Ein automatischer Übergang in Wechselklassen (Szenario B) ist nicht mehr vorgesehen und es bestehen keine allgemeinen Schulbesuchsverbote. Bei Schwierigkeiten können Kinder von der Anwesenheitspflicht befreit werden.
Kinder und Jugendliche, die eine Kita besuchen oder eine Schule besuchen, können bereits nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Antigen-Schnelltest als Kontaktpersonen „getestet“ werden, da sie ohnehin regelmäßig getestet werden. Kindergartenkinder und Kinder, die per PCR positiv auf eine Krone getestet wurden, müssen für mindestens sieben Tage isoliert werden. Wenn nach dieser Zeit keine Symptome bestehen und sie einen qualifizierten Schnelltest, zum Beispiel eines Testzentrums oder einer Apotheke, negativ bewerten können, können sie wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen. Ohne Test können sie erst nach zehn Tagen zurückkehren, wenn sie keine Symptome haben.
In Niedersachsen sind nun mehrtägige Klassenfahrten und Schüleraustausche erlaubt. Bei der Planung von Reisen wurden die Schulen vom Bildungsministerium aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Reisen im Bedarfsfall schnellstmöglich abgesagt werden können. Für Klassenfahrten gelten keine besonderen Hygiene- oder Abstandsregeln.
Die meisten Einrichtungen sind im Regelbetrieb. Kinder ab drei Jahren müssen sich bis Ende April dreimal wöchentlich testen lassen, bevor sie die Kinderbetreuung besuchen können. Dies gilt auch für geimpfte, rehabilitierte und betreute Kinder. Ist ein Kind oder eine Bezugsperson infiziert, können alle anderen Kinder und Erwachsenen die Einrichtung weiterhin besuchen, sofern sie keine Symptome aufweisen. Sie sollten sich jedoch fünf Tage lang nach dem letzten Kontakt mit einem infizierten Kind oder einer Bezugsperson täglich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen.
Der Pflichttest soll nach Angaben des Bildungsministeriums voraussichtlich ab Mai durch ein Testangebot ersetzt werden. Dies ist jedoch noch nicht endgültig entschieden. Die Landesregierung wird die Infektionslage weiter beobachten und dann entscheiden, ob weitere Tests notwendig sind.
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