1. Juli 2022 um 11:11 Uhr
Ab Juli gibt es keine Ökostrom-Umlage: Das müssen Stromkunden zum Wegfall der EEG-Umlage wissen
Stromzähler ablesen und dem Versorger melden: Das ist besonders für eine Gruppe sinnvoll.
Foto: Uli Deck
Düsseldorf Im Jahr 2000 eingeführt, gilt sie ab dem 1. Juli nicht mehr für private Haushalte: Die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt. Wer sollte also schnell den Stromzähler zwischendurch ablesen und wann bekommt der Kunde sein Geld vom Versorger zurück.
Für Stromkunden gibt es gute und schlechte Nachrichten. Die gute Nachricht zuerst: Strom wird ab dem 1. Juli um 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto billiger. Denn die seit dem Jahr 2000 geltende EEG-Umlage zur Finanzierung Erneuerbarer Energien sinkt dann auf null Cent. Energieversorger müssen die Senkung an ihre Kunden weitergeben und dürfen die Energiepreise zum 1. Juli ebenfalls nicht erhöhen.
Darin ist „ein Gesetz zur Verringerung der Kostenbelastung der EEG-Gebühr und zur Verlagerung der Gebühr auf den Endverbraucher“ vorgesehen. Es wurde Ende April vom Bundestag verabschiedet und ist seit Ende Mai in Kraft. Die Stromrechnung sinkt dadurch nicht sofort, sondern „wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet“, so die Verbraucherzentrale NRW. Allerdings müssen Stromversorger in der Stromrechnung transparent ausweisen, „um welchen Betrag sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage verringert“.
EEG-Umlage: Deshalb sollten Sie jetzt Ihren Stromzähler ablesen
Was Stromkunden jetzt zum Wegfall der EEG-Umlage wissen müssen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Haushalten, die mit Strom – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtbatterie – geheizt werden, den Stromzähler zwischenzulesen. Denn: „Ihr Energieverbrauch ist durch die Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt, zudem kann er witterungsbedingt von Jahr zu Jahr unterschiedlich gespeichert werden.“ Um zu wissen, wie viel Strom drin ist, reicht die Schätzung des Stromanbieters nicht aus die erste Hälfte des Jahres und wie viel in der zweiten verbraucht wird. Diese Kilowatt-Verbräuche sind letztlich ausschlaggebend für die Berechnung der sinkenden Kosten im Hinblick auf die Abschaffung der EEG-Umlage. Betroffene Haushalte müssen am 30. Juni ihren Zählerstand ablesen und den Wert an ihren Stromversorger melden.
Haushalte, die nicht mit Strom heizen, müssen das auch nicht, da sich der Stromverbrauch hier sehr gleichmäßig über das Jahr verteilt, sagt die Verbraucherzentrale. Wenn du es trotzdem machen möchtest, kannst du es natürlich tun.
In Zukunft „wird der Finanzierungsbedarf für erneuerbare Energiequellen […] kompensiert durch das Sondervermögen des Bundes “Energie- und Klimafonds”. Das hat die Bundesregierung im April angekündigt. Das war das Anliegen des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. Dadurch soll „der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttostromverbrauch gesenkt werden […] hat sich in weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt“, sagte das Kabinett. Ursprünglich sollte die EEG-Umlage für Stromverbraucher erst ab Januar 2023 sinken. Angesichts der aktuell angespannten Lage mit Krieg in der Ukraine, Inflation und explodierenden Energiekosten wurde dies frühzeitig umgesetzt, um die Haushalte zu entlasten.
Und das ist auch die schlechte Nachricht: Stromversorger dürfen die Preise für Arbeit nicht erhöhen – dh. einen Teil der Stromkosten – für das laufende Jahr und sind gesetzlich verpflichtet, die Abschaffung der EEG-Umlage weiterzugeben. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Strompreise aufgrund der aktuellen Situation insgesamt steigen werden. Viele Stromversorger im Rheinland haben bereits höhere Kosten angekündigt.
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