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AHV-Voting-Aktion. Die Befürworter verloren ein wichtiges Argument.

Melanie Mettler (GLP/BE), Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und Regine Sauter (FDP/ZH) konferieren im Bundeshaus.

Im Kampf um die AHV-Reform vermissen die Befürworter einen wichtigen Trumpf: die Garantie höherer Renten in der beruflichen Vorsorge. Jetzt haben sie viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

Das wird der Höhepunkt des politischen Herbstes: die Abstimmung zur AHV-Reform. Am 25. September entscheidet das Stimmvolk in der Schweiz, ob das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Die SP, die Grünen und die Gewerkschaften hielten das Referendum gegen ihn ab. Bundesrat und Parlament sind dafür.

Gegner sehen in der Erhöhung eine einseitige Kürzung der Renten, da Frauen ohnehin weniger Renten erhalten als Männer. Die 150’000 Schweizer, die das Referendum unterschrieben haben, stimmen zu.

Die AHV wird immer schwieriger. Die letzte Reform wurde 1997 von der damaligen Innenministerin Ruth Dreyfuss durchgeführt. Neben der Anhebung des Rentenalters für Frauen muss zur Finanzierung der AHV auch die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent auf 8,1 Prozent erhöht werden.

Gemäss den Befürwortern der Vorlage gefährdet die Volksabstimmung die wichtigste gesellschaftliche Aktivität der Schweiz. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist diese Anpassung notwendig. Die Überprüfung sieht jedoch nur Renten für einige Jahre vor und die nächste Überprüfung muss bald durchgeführt werden.

Altersarmut ist weiblich

Es gebe auch keine Diskriminierung von Frauen, da die ersten neun Jahre nach Inkrafttreten der Änderung durch Rentenzuschläge ausgeglichen würden, sagen Befürworter.

“Beide Räte sind sich einig, Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen.”

Ruth Humbel

Nationalrätin Die Mitte/AG

Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass Frauen im Durchschnitt immer noch eine niedrigere Altersrente haben als Männer. Der Unterschied beträgt etwa 40 Prozent. Diese Differenz ist jedoch nicht auf die AHV, sondern auf die tieferen Renten der beruflichen Vorsorge (BVG) zurückzuführen.

Da Teilzeitbeschäftigte oder im Niedriglohnsegment Beschäftigte auf keine oder nur eine geringe zweite Säule zurückgreifen können, sind davon häufig Frauen betroffen.

An der Sommersession hat der Ständerat einen Antrag zur Revision des BVG an die zuständige Kommission zurückgeschickt. Sehr zum Erstaunen bürgerlicher Frauen, die den Gesetzentwurf als Argument im Referendumskampf verwenden konnten.

leider verzögern

Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) hatte auf ein Ja des Ständerats gehofft und wurde enttäuscht. Heute sagt sie zu den Blue News: „Steh auf, richte die Krone aus und mach weiter.“ Insbesondere der Zeitpunkt der Ablehnung war sehr ungünstig. Sie bleibt aber optimistisch: „In allen Abstimmungen im Staatsrat war zu hören, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Jetzt müssen Sie sich nur noch auf ein Modell einigen.

“Das bedeutet, dass Teilzeit-, Geringverdiener- und Mehrfachbeschäftigte noch länger auf eine gerechte Alterssicherung ihres Einkommens warten müssen.”

Katharina Berchi

Nationaler Berater GLP/BE

Natürlich ist es bedauerlich, dass keine Lösung präsentiert werden kann. Die Botschaft des Staatsrates sei nicht “Wir bleiben untätig”, sagte Regine Sauter, FDP-Nationalrätin aus Zürich, gegenüber blue News. „Man erkennt den Ernst der Lage, will aber keine vorschnelle Lösung präsentieren“, so Sauter weiter.

Auch Nationalrätin Catherine Berchi (GLP/BE) bedauert die Verzögerung, wie sie gegenüber blue News sagte. “Das bedeutet, dass Teilzeit-, Geringverdiener- und Mehrfachbeschäftigte noch länger auf eine gerechte Alterssicherung ihres Einkommens warten müssen.”

Viele bürgerliche Frauen waren jedoch enttäuscht, weil sie gerne etwas Handfestes in der Wahlrechtskampagne gehabt hätten. «Ich habe viel Zeit investiert, um diesen Frauen klarzumachen, dass wir für die 2. Säule das Gleiche machen wie für die 1. Säule.» Ein Ja zur AHV im Herbst sei also noch sehr wichtig .

Ruth Humbel (Mitte/AG) sagt: „Beide Räte einigen sich darauf, Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Die Frage ist vielmehr, wie die Übergangsgeneration entschädigt wird.“ Deshalb sieht sie der Abstimmung im Herbst optimistisch entgegen: «Weil Frauen in der AHV überhaupt nicht benachteiligt werden.»

Der Staatsrat will wieder an die Arbeit gehen

Aber warum schickte der Staatsrat den Gesetzentwurf zurück an die Kommission? Der Vorschlag von FDP-Ständerat Josef Dietli zur Reform der 2. Säule soll eingehend geprüft werden. Denn das Projekt hätte 25 Milliarden gekostet, Dietli nur zwölf.

Neben den Kosten war auch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen ein Thema. Der rentenbestimmende Koeffizient wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Wenn Sie also über ein Vorsorgeguthaben von CHF 100’000 verfügen, erhalten Sie bei Ihrer Pensionierung CHF 6’800 pro Jahr aus der 2. Säule. Nach der Revision werden es nur noch 6000 Franken sein. Wie hoch die Entschädigungen für die Übergangsgenerationen sind, ist einer der Streitpunkte.

Für Frauen ist vor allem der Koordinationsabzug interessant. Dabei handelt es sich um einen BVG-freien Abzug vom Gesamtlohn. Aktuell beträgt er CHF 25’095. Dies ist nachteilig für Menschen im Niedriglohn- und Teilzeitsegment, von denen ein großer Teil Frauen sind. Gemäss Vorlage soll der Koordinationsabzug auf 12’548 Franken halbiert werden.