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Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist um drei Monate

In Wirklichkeit läuft die Frist für Immobilieneigentümer zur Einreichung ihrer Steuererklärung um Mitternacht ab. In Bayern bekommen Eigentümer jetzt kurzfristig noch mehr Zeit: Das Kabinett hat überraschend beschlossen, die Frist noch einmal zu verlängern.

Finanzminister Albert Furacker (CSU) sagte in München, vor allem Steuerberater hätten ihre derzeitige Überlastung “mit großer Intensität” angedeutet. „Wir wollen niemanden verärgern, das ist nicht unser Anliegen, wir wollen dieses Steuerverfahren richtig hinbekommen. Und da es sich um ein völlig neues Verfahren handelt, will die Landesregierung die Bitte des Steuerberaters nicht ignorieren: „Wir möchten die Frist in Bayern noch einmal verlängern und um weitere drei Monate verlängern.“ Der CSU-Politiker fügte hinzu: „Der 30. April ist die Frist“.

Minister: Wir wollen entlasten

Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat Füracker „weitere Entlastungen geben“ – insbesondere für die Berufe der Steuerberater. „Und deshalb ist niemand negativ betroffen, der bereits betrogen hat“, präzisierte der Minister. „Jeder wird die Erklärung abgeben müssen.

Nun dürfe die Energie nicht „in endlosen Verlängerungsstreitigkeiten und mit Verweisen“ verschwendet werden, sondern konstruktiv an diesem „Gigantprojekt“ zu arbeiten, betonte der Minister. Das ist „Zukunftsarbeit“, da die neue Steuer erst 2025 fällig wird und noch einige Zwischenschritte zu gehen sind.

Bis heute sind 4,3 Millionen Meldungen eingegangen

Furacker forderte, “die Zeit jetzt wirklich zu nutzen, damit wir in drei Monaten tatsächlich fast alle Steuererklärungen abgeben”. Bisher sind in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht etwa 70 Prozent der abzugebenden Meldungen. Es ist nicht ungewöhnlich, am Ende des Zeitraums bei etwa 70 bis 80 Prozent zu liegen. Ähnlich verhält es sich mit anderen Steuerarten.

Es sei das größte Steuerprojekt, „das seit Jahrzehnten in Deutschland umgesetzt wird“. Allerdings war es keine politische Entscheidung, die Grundsteuer zu ändern, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Der Freistaat ist letztlich Dienstleister für Kommunen. „Alle Einnahmen aus der Grundsteuer liegen bereits bei den Gemeinden und bleiben auch künftig bei den Gemeinden.

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