Germany

U-Ausschuss: Schmidt muss zu den Behörden gebracht werden

Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmidt wird sich den Behörden stellen, nachdem er wiederholt nicht vor dem Korruptionsermittlungsausschuss der ÖVP erschienen ist. Über den entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen morgen in der U-Kommission entscheiden. Schmidt wurde mehrfach angeklagt, erschien aber nicht.

Verschiedene Zustellversuche sind in letzter Zeit fehlgeschlagen. Jetzt ist Schmidts Hauptwohnsitz in den Niederlanden. Auch Amtshilfevorladungen durch die österreichische Botschaft in Den Haag, den Botschaftsbevollmächtigten und den niederländischen Gerichtsvollzieher blieben zunächst erfolglos.

Die Vorführung ist für September geplant

Im Demonstrationsantrag werden die Behörden nun angewiesen, den ehemaligen ÖBAG-Chef am 6. September oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die zuständige Sicherheitsbehörde zur Vernehmung vor den Korruptionsermittlungsausschuss der ÖVP zu bringen. „Zum Zwecke der Demonstration haben die Sicherheitsbehörden das Recht, im erforderlichen und zumutbaren Umfang Zwangsmaßnahmen anzuwenden“, hieß es.

Sofern es kein milderes Mittel gibt, soll Schmidt von der zuständigen Sicherheitsbehörde gestoppt werden. Der Antrag richtet sich an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als oberste Sicherheitsbehörde. Darüber hinaus wurden das Justizministerium, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Staatsanwaltschaft Wien und der Wiener Gemeinderat informiert.