Wien – Strafverteidiger Thomas Reisman hat im Mordprozess gegen Herrn G. eigentlich eine einfache Aufgabe. Seine Schlussbemerkungen könnten beispielsweise lauten: „Wir alle wissen einfach nicht, was mit Elizabeth G passiert ist. Deshalb muss mein Mandant freigesprochen werden . „Stattdessen hat er in seiner sehr langen Schlussrede im stickigen Gerichtssaal 203 mit niedrigem Sauerstoffgehalt Vermutungen angestellt, ist sehr detailliert auf die Zeugenaussagen eingegangen und hat Fragen beantwortet, die eigentlich niemand gestellt hat.
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