Inhalt
Kanton Bern bestätigt Infektion. Das BAG gibt auf seiner Website Empfehlungen zum Umgang mit dem Virus.
Die Gesundheitsministerien in Europa und Nordamerika sind derzeit sehr anfällig für eine in verschiedenen Ländern verbreitete virale Infektionskrankheit: die sogenannten Affenpocken. In dieser Woche meldeten Spanien und Portugal Dutzende neuer Verdachtsfälle. Darüber hinaus wurden Fälle von Affenpocken in Deutschland, Italien, dem Vereinigten Königreich, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten gemeldet.
Was sind Affenpocken
Box öffnen Box schließen
Affenpocken sind eine seltene Viruserkrankung, die von Tieren – vermutlich hauptsächlich Nagetieren – auf den Menschen übertragen wird (sogenannte Zoonosen). Das Affenpockenvirus (Orthopoxvirus) gilt als mäßig auf den Menschen übertragbar. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten, aber bei engem Kontakt möglich. Laut BAG scheinen Männer, die Sex mit Männern haben, ein zusätzliches Ansteckungsrisiko zu haben.
Affenpocken werden durch große Tröpfchen und durch engen Kontakt mit infizierten Menschen oder Tieren übertragen. Auch der Kontakt mit infizierten Sekreten oder Blut kann laut BAG zur Übertragung führen.
Und nun meldet auch die Schweiz einen ersten Fall: Dies ist im Kanton Bern der Fall, wie die kantonale Gesundheitsverwaltung am Samstag mitteilte. Der Fall wurde am Freitag bekannt gegeben und nach Labortests bestätigt. Der kantonsärztliche Dienst hat mit der Kontaktverfolgung begonnen, um mögliche Infektionsketten aufzuklären, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Gesundheit, Soziales und Integration des Kantons Bern.
Möglicherweise habe der Betroffene im Ausland Kontakt mit dem Virus gehabt, hieß es. Der Patient befindet sich in ambulanter Behandlung und wird zu Hause isoliert. Alle Kontaktpersonen wurden per Kontaktverfolgung informiert.
BAG gibt Auskunft
Nach dem ersten bestätigten Fall einer Affenpocken-Infektion in Schweden hat die Regierung die seltene Viruserkrankung als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft. Und auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist besorgt über die Ausbreitung der Krankheit außerhalb der sonst dafür bekannten Regionen West- und Zentralafrikas.
Auch in der Schweiz beobachte das BAG die Lage “genau”, wie es auf der Homepage einer speziell den Affenpocken gewidmeten Seite heißt. Dies geschieht in Abstimmung mit der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Das Affenpockenvirus (Orthopoxvirus) gilt laut BAG als mässig auf den Menschen übertragbar. Die Krankheit verläuft in der Regel mild und die meisten Betroffenen erholen sich innerhalb weniger Wochen. Offensichtlich sind immungeschwächte Menschen sowie Kinder und Jugendliche von einem schwereren Verlauf bedroht.
Ein neuerer Impfstoff ist in der Schweiz nicht zugelassen
Das BAG gibt an, dass es keinen spezifischen Impfstoff gibt. Die erste und zweite Generation von Pockenimpfstoffen, die in der Schweiz bis 1972 im Rahmen des Pockenausrottungsprogramms verabreicht wurden, würden einen wirksamen Schutz bieten.
Es gibt einen Pockenimpfstoff der dritten Generation, der in Europa für die Immunisierung von Erwachsenen gegen Pocken zugelassen ist, nicht jedoch in der Schweiz.
Auch die Behandlung schwerer Fälle mit einer antiviralen Therapie mit Tecovirimat ist in der Schweiz nicht zugelassen. Dieser Wirkstoff ist erst seit kurzem in der EU zugelassen und wird vom deutschen Robert-Koch-Institut (RKI) explizit zur Behandlung von Affenpocken genannt.
Bei Verdacht: Isolierung
Das BAG gibt zudem Empfehlungen zum Umgang mit möglichen Infektionen. Wenn Sie also Symptome haben, sollten Sie sich an einen Arzt wenden.
Das sind die Symptome
Box öffnen Box schließen
Zu den Symptomen gehören laut BAG Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, geschwollene Lymphknoten, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit. In der Regel entwickelt sich ein Ausschlag mit Blasen oder Pusteln (ähnlich wie Pocken). Es beginnt oft im Gesicht und breitet sich dann auf andere Körperteile aus, einschließlich der Genitalien. Der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung beträgt in der Regel sechs bis 16 Tage, manchmal auch länger.
Wer aus West- oder Zentralafrika einreist, sollte seine Gesundheit auf mögliche Symptome überwachen. In Verdachtsfällen müssen Betroffene isoliert werden. Nicht zuletzt muss der Fund dem BAG gemeldet werden – wie im Kanton Bern im ersten Schweizer Fall geschehen.
Add Comment