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Erstellt: 23.05.2022, 09:53 Uhr
Von: Lisa Mayerhofer
Trennung
Der Bundestag hat am Donnerstagabend beschlossen, Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger auszusetzen. Doch die Kritik an den Plänen ist heftig.
Berlin – Die Ampelkoalition will Hartz-IV-Empfängern das Leben erleichtern. Das Gesetz, das am späten Donnerstagabend verabschiedet wurde, bestraft Hartz-IV-Empfänger nur noch bei „außerordentlicher Nichtmeldung“ – und zwar nur mit zehn Prozent statt mit bis zu 30 Prozent des Gehalts.
Hartz IV und Bürgergeld: Eine Arbeitsstelle gegen die Aussetzung von Sanktionen
Wer also einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Eine Einstellungsverweigerung hingegen soll nicht mehr zu einer Sanktion führen. Die Aussetzung der für ein Jahr geltenden Hartz-IV-Sanktionen ist eine Vorstufe zu den von der Ampelkoalition geplanten Zivilzulagen, die im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ablösen sollen. Im Zuge der von PSD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Bürgergeldzulagen werden die Pflichten der Hartz-IV-Mitwirkungsempfänger und mögliche künftige Sanktionen neu geregelt.
Kritik an dieser Maßnahme kommt von allen Seiten: Einerseits von der Bundesagentur für Arbeit. Sie sei “weiterhin der Meinung, dass Reduktionsmöglichkeiten generell vorgesehen werden müssen, da sie dem Rechtsgrundsatz von Fördern und Fordern entsprechen”, wurde die Frankfurter Allgemeine in einer Stellungnahme der Bundesanhörungsstelle des Bundestages zitiert.
Ein Mitarbeiter eines Arbeitsamtes sagte der Süddeutschen Zeitung, die anonym bleiben wollte, etwas offener: „Das ist eine Katastrophe. Wenn sie künftig einen Job annehmen oder die Auflagen erfüllen müssen, dann werden Hartz-Empfänger auf unseren Köpfen tanzen.
Ähnlich äußerte sich die HSS-Abgeordnete Silke Lonert: „Das Einkommen der Bürger lehnen wir generell ab. Es setzt falsche Anreize und durchkreuzt das Prinzip des Förderns und Forderns komplett. Wer fleißig ist und sich an die Regeln hält, wird in Zukunft ein Dummkopf sein. Ein vielversprechender Haushalt sieht anders aus!“
Hartz-IV-Sanktionen: „Sozialrecht ist kein Strafrecht“
Kritik kommt allerdings auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der unter anderem die Interessen von Hartz-IV-Empfängern vertritt. Da ist die vereinbarte umfassende Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen wegen „Unentschlossenheit und Widersprüchlichkeit“. Sanktionen in der Grundsicherung müssen komplett gestrichen werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, sagte zu den laufenden Sanktionen: „Diese Art der Rohrstockpädagogik ist menschenverachtend und weder relevant noch zielführend. Das Sozialrecht ist kein Strafrecht. Sie hätten Unterstützung statt Sanktionen verdient.
Es brauche eine sanktionsfreie, bedarfsgerechte und humane Grundsicherung, erklärte Schneider. „Um zu verhindern, dass die Bürgereinkommen zum Schein werden und nur ein umlackierter Hartz IV mit neuem Namen wird, braucht es wirklich mutige Reformen.“ Jahr, schreibt die Kreiszeitung. en. (lma/dpa/AFP)
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