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So können Sie bei der Deutschen Bahn mit ICE oder IC reisen

1. Juni 2022 um 18:45 Uhr

Sonderregelungen in NRW: ICE und IC können Sie auch mit einer Fahrkarte von neun Euro nutzen

Auch ICE und IC können Sie mit einer Fahrkarte von neun Euro nutzen. (Symbolfoto)
Foto: dpa / Christoph Schmidt

Düsseldorf Vom 1. Juni bis 31. August können Bahnreisende mit einem Ticket um neun Euro deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Fahrten mit ICE oder IC sind eigentlich ausgeschlossen. Aber in NRW kann man unter bestimmten Voraussetzungen noch Fernzüge nutzen.

Das neue Neun-Euro-Ticket der Deutschen Bahn ist ab dem 23. Mai im Handel erhältlich und der Andrang ist riesig. Kein Wunder, denn mit den Tickets können Fahrgäste im Juni, Juli und August deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen – für 9 Euro pro Monat. Mit dem Vorschlag will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Inflation entlasten und zudem den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver machen.

Um der hohen Beschäftigung entgegenzuwirken, will die Deutsche Bahn vor allem auf touristischen Strecken 50 zusätzliche Züge einsetzen und das Personal aufstocken. Den Fahrzeugen könnten 250 zusätzliche Fahrten angeboten werden, hieß es in der Mitteilung.

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Da das Neun-Euro-Ticket für den Nahverkehr in ganz NRW gilt, beinhaltet die Fahrt auch die NRW-Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn 20 Minuten oder mehr Verspätung am Abfahrtsbahnhof hat oder sogar ausfällt, können Fahrgäste die Bahn über weite Strecken nutzen, dh. EC, IC oder ICE und zu erstattende Kosten. Es besteht auch die Möglichkeit, auf ein Taxi- oder Sharing-System auszuweichen, allerdings werden hier maximal 30 Euro und abends (zwischen 20:00 und 5:00 Uhr) 60 Euro erstattet. Das Ticketrückerstattungsformular finden Sie auf der Seite der Mobilgarantie NRW.

Die NRW-Mobilitätsgarantie gilt nur in Nordrhein-Westfalen und gilt nicht für andere Bundesländer. In allen anderen Ländern gelten die nationalen Fahrgastrechte, nach deren Regeln die Verspätung bei Bahnreisen erstattet wird. Die Verzögerung sollte auch nicht auf Naturgewalten, Unwetter oder Streiks zurückzuführen sein, nur dann bleibt die Mobilitätsgarantie des Landes NRW erhalten.

(dpa/joko)