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Angeblich hat die interne Abteilung die E-Mails gelöscht

Neue Brisanz in der Erpressungsaffäre

Die Berset-Abteilung soll sensible E-Mails gelöscht haben

An diesem Dienstag soll der Bericht zur parlamentarischen Kontrolle der Bersett-Affäre veröffentlicht werden. Die Frage ist nur: Welche Unterlagen hatten die Inspektoren? Einige der E-Mails von Bersets Abteilung sind verschwunden.

Veröffentlicht: 11:01

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Aktualisiert: vor 44 Minuten

Missbraucht Innenminister Alain Bersett, 50, Bundesmittel, um die Erpressungsaffäre zu regeln? Und hatte die Sonderbehandlung einen Nutzen? Um diese Probleme zu untersuchen, hat die Business Review Commission (CPC) des Parlaments im vergangenen Herbst eine Untersuchung eingeleitet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich an diesem Dienstag veröffentlicht.

Bersett wurde im November 2019 von einem Ex-Liebhaber erpresst. Sie drohte in einer E-Mail, dass sie mit für ihn schädlichen Informationen an die Öffentlichkeit gehen würde, wenn er ihr nicht 100’000 Franken überweise. In der App fügte sie persönliche Fotos und Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat hinzu. Die Frau wurde wegen versuchter Erpressung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.

Dass Bersett die Limousine des Bundesrates nutzte, um ihren damaligen Liebhaber im Schwarzwald zu treffen, wurde später diskutiert.

Berset Mitarbeiter im Postverkehr

Um das Problem zu lösen, griff Bersett auch auf seine Mitarbeiter im Innenministerium (EDI) zurück. Sein damaliger Generalsekretär Lucas Bruchin kontaktierte die Erpresserin und versuchte, sie von ihrem Plan abzubringen.

Pikant: Der Innendienst selbst hat sensiblen Postverkehr zerstört, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Gemäß dem Öffentlichkeitsinformationsgesetz beantragte die Zeitung Zugang zu den Verwaltungsdokumenten in dem Erpressungsfall. Laut der Zeitung gab die interne Abteilung im Rahmen dieses Verfahrens zu, dass sie die E-Mails gelöscht hatte, als Brukhin EDI verließ.

Verzögerung und Verzögerung

Die Rechtsabteilung des EDI lehnte das Beglaubigungsgesuch zunächst mit der Begründung ab, die Dokumente seien Teil eines Strafverfahrens. Dies ist jedoch kein Grund, seine Auslieferung zu verweigern, da das Strafverfahren längst abgeschlossen ist. Infolgedessen versuchte Bersets Abteilung, die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der laufenden GPK-Untersuchung weiter hinauszuzögern.

Als der Bundesdatenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger auch dieses Argument nicht akzeptierte, teilte das EDI laut Tages-Anzeiger plötzlich mit, dass es keinen E-Mail-Verkehr zwischen dem Departement und dem Erpresser gebe. Die E-Mails des ehemaligen Generalsekretärs sind seit seinem Ausscheiden gelöscht oder nicht mehr auffindbar.

Plötzlich erscheinen E-Mails

EDI verteidigt die Löschaktion damit, dass alles nach den üblichen Standards erfolgt. Die Archivierung erfolgte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Fragen habe das Departement angeblich nicht beantwortet, schreibt der «Tages-Anzeiger». Überraschenderweise tauchten auf gezielte Nachfrage einzelne E-Mails auf, die offensichtlich weniger sensibel sind.

Es stellt sich nun die Frage, welche Unterlagen den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Berset zur Verfügung standen.