Politik
Ob die Affäre um den Wirtschaftsverband ÖVP zu einer Untersuchungskommission in Vorarlberg führt, ist noch ungewiss. Die Opposition will zunächst mehr Rechte im U-Ausschuss. Eine Vorgabe könnte laut Uni-Professor Peter Buyeger jedoch verfassungswidrig sein.
17.06.2022 07:31
Heute um 7.31 Uhr online
Ein Wunsch der Opposition ist, dass das Landesverwaltungsgericht – wie im Burgenland – Streitigkeiten schlichten kann. Das Landesverwaltungsgericht kann beispielsweise einschreiten, wenn die Akten nicht zugestellt werden. Davon ist Bussjäger rechtlich nicht überzeugt.
U-Ausschüsse im Landtag, nicht in der Verfassung
In der Bundesverfassung wurden parlamentarische Untersuchungsausschüsse vergessen. 2014 wurde das Gesetz geändert. Seither darf der Verfassungsgerichtshof in bestimmten Fällen bei Streitigkeiten im U-Ausschuss eingreifen – es wird aber nur der U-Ausschuss des Nationalrates genannt.
An anderen Stellen der Verfassung können den Landesverwaltungsgerichten andere Angelegenheiten übertragen werden. Ob dem aber auch so sei, sei fraglich, sagt Bußjäger.
Straftäter: Das burgenländische Modell ist föderalistisch mutig
Im Burgenland haben sie es trotzdem gemacht. Dort kann das Landesverwaltungsgericht in die Untersuchungskommissionen eingreifen, so Bußjäger: „Er arbeitet im Burgenland, weil sich der Verfassungsgerichtshof offenbar noch nicht mit dieser Frage befasst hat. Das burgenländische Modell ist föderalistisch mutig, was auch positiv ist, aber diese Bestätigung, ob es wirklich verfassungskonform ist, haben wir noch nicht.
In Vorarlberg müssen jedoch im Zweifel die Rechte des Landesverwaltungsgerichts eingeführt werden. Der Vorschlag der Opposition wird in der Julisitzung des Landtags behandelt.
Add Comment