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Wien vereinfacht den Zugang zur Impfung gegen COVID-19 PID-Presse


Wien (OTS / RK) – Zunächst einmal lässt sich aus der bisherigen österreichweiten Kommunikation zur Impfung gegen COVID-19 ein Fazit ziehen: Sie muss klar, nachvollziehbar und leicht verständlich sein. Gemäß den bestehenden Empfehlungen der Nationalen Impfkommission (ab 25. April 2022) wird der Zugang zum Impfstoff gegen COVID-19 vereinfacht und für Wienerinnen und Wiener in allen städtischen Impfzentren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen möglich sein.

Oberste Priorität: Führen Sie die Grundimmunisierung schnellstmöglich durch

Grundimmunisierung bedeutet, dass die Impfung gegen COVID in der Regel mit nur drei Impfungen abgeschlossen ist. (Seite 9, Anwendungsempfehlungen Nationales Impfgremium)

Im Fall von mRNA-Impfstoffen würde dies folgendes Impfschema für die Grundimmunisierung bedeuten:

Erstimpfung; zweite Impfung 21/28 Tage nach der ersten Impfung; Dritte Impfung frühestens 4 und evtl. 6 Monate nach der zweiten Impfung.

Da die größte Schutzwirkung erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erreicht werden kann, wird allen Wienerinnen und Wienern, deren zweite Impfung 4 Monate oder länger zurückliegt, zu einer baldigen dritten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung geraten.

Wann kann man in Wien eine dritte Impfung bekommen?

Die Nationale Impfkommission weist in ihren Anwendungsempfehlungen (Seite 9) darauf hin, dass eine dritte Impfung frühestens 4 Monate nach der zweiten Impfung erfolgen kann, falls erforderlich, bei medizinischer Indikation oder epidemiologischen Gründen. Dazu gehören zum Beispiel die im Sommer vor uns liegende Infektionswelle, der Kontakt zu Menschen mit Risikoerkrankungen, eigene Risikoerkrankungen, Besuche bei Angehörigen gefährdeter Gruppen oder eine hohe Frequenz täglicher Kontakte, insbesondere am Arbeitsplatz , Veranstaltungen oder vor Reisen ins Ausland. Bei einer Ansteckung zwischen zwei Impfungen beginnt die aktuelle Frist ab dem Tag der Genesung erneut.

Das bedeutet für Wien: Es wird allen Personen ab 5 Jahren dringend empfohlen, 6 Monate nach der zweiten Impfung eine dritte Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung durchführen zu lassen.

Wer über 12 Jahre alt ist, kann sich 4 Monate nach der zweiten Impfung in allen kommunalen Impfstellen auf Wunsch eine dritte Impfung holen.

Wann kann man sich in Wien auffrischen lassen?

Die Nationale Impfkommission weist in ihren Anwendungsempfehlungen (Seite 17) explizit darauf hin, dass eine Auffrischungsimpfung frühestens 4 Monate nach Abschluss der Hauptimmunisierung (3. Impfung) erfolgen kann, empfiehlt diese aber nach 6 Monaten. Darüber hinaus stellt die Nationale Impfkommission ausdrücklich fest: Personen, die sich impfen lassen möchten, sollte eine Auffrischungsimpfung nicht verweigert werden. Bei einer Ansteckung zwischen zwei Impfungen beginnt die aktuelle Frist ab dem Tag der Genesung erneut.

Das bedeutet für Wien: Alle Personen ab 12 Jahren, deren Hauptimpfung 6 Monate zurückliegt, können sich in jedem städtischen Impfzentrum auffrischen lassen.

Jeder Person, die 12 Jahre oder älter ist und 4 Monate nach ihrem Grundimpfkurs alt ist, wird in städtischen Impfzentren ein Auffrischungsimpfstoff angeboten, der gemäß den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Immunisierungsgremiums nicht abgelehnt wird.

Für Personen unter 12 Jahren ist derzeit keine Auffrischimpfung geplant.

Allgemeine Informationen zu Fristen

Bei Personen mit geschwächtem Immunsystem (durch Krankheit und/oder medikamentöse Behandlung) können aus medizinischen Gründen kürzere Impfintervalle medizinisch notwendig sein. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die behandelnden Ärzte oder die Impfärzte der kommunalen Impfstellen. Einen Beratungstermin zur weiteren Klärung können Sie telefonisch unter 1450 oder online unter impfservice.wien vereinbaren. (fast) rot

Fragen und Kontakt:

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