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CEO: Die Grenzkontrolle in Österreich ist eindeutig nicht legal

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die in der Flüchtlingskrise eingeführten österreichischen Grenzkontrollen ins Wanken geraten. Laut einer heute ergangenen Entscheidung dürfte Österreich die für die Kontrolle notwendige ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung seit Jahren nicht nachgewiesen haben.

Bundesinnenminister Gerhard Carner (ÖVP) betonte, Österreich setze „bei Bedarf“ weiterhin auf Grenzkontrollen. In Bezug auf illegale Migration ist Österreich das am zweithäufigsten betroffene Land in Europa.

Nichteinhaltung von 2017

Laut EuGH darf ein EU-Land im Schengen-Raum bei einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit solche Kontrollen für maximal sechs Monate einführen. Dann werden Beweise für eine neue ernsthafte Bedrohung benötigt. Österreich scheint dies seit 2017 nicht mehr bewiesen zu haben.

An den Grenzen des Schengen-Raums, dem 26 europäische Länder angehören, gibt es nämlich keine Personenkontrollen. Seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 haben jedoch mehrere Länder wie Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden diese Kontrolle teilweise eingeführt.

Einige Länder, darunter auch Österreich, verlängern die Maßnahmen bisher alle sechs Monate – laut EuGH ist dies für maximal zwei Jahre möglich, was eine Empfehlung des Rates voraussetzt. Nach Ablauf dieser Frist könne der betreffende Mitgliedstaat bei Anhaltspunkten für eine neue ernsthafte Bedrohung sofort wieder Grenzkontrollen für weitere sechs Monate einführen, so die Richter.

Zwischenfall an der Grenze zur Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat die Vereinbarkeit von Grenzkontrollen mit dem Unionsrecht, insbesondere dem Schengener Grenzkodex und dem Recht auf Freizügigkeit von EU-Bürgern, in Frage gestellt. Dabei handelt es sich um einen EU-Bürger, der sich bei der Einreise nach Österreich im August und November 2019 weigerte, an der slowenisch-österreichischen Grenze ein Dokument vorzulegen. Dies führte zu einem Bußgeld von 36 Euro.

Im vorliegenden Fall scheint Österreich laut EuGH-Urteil vom November 2017 nicht „bewiesen zu haben, dass eine neue Gefahr besteht“. Das bedeutet, dass eine Person bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedsland nicht gezwungen werden kann, ein Reisedokument vorzuzeigen Zustand. . Letztlich ist dies aber vom Verwaltungsgerichtshof des Landes Steiermark zu prüfen.