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Bei 417 km/h über A2: Produktion gegen Bugatti-Renner gestoppt

Bei 417 km/h auf der A2 wurde das Verfahren gegen Bugatti-Fahrer eingestellt

22. April 2022, 13:55 Uhr

Auf deutschen Autobahnen gibt es kein Tempolimit – das ist für manche Autofahrer verlockend. Ein tschechischer Millionär fährt einen A2 sogar mit mehr als 400 Stundenkilometern. Offenbar ist alles ganz normal, die Staatsanwaltschaft bezeugt das rücksichtslose Verhalten des Rasers.

Gegen einen tschechischen Millionär, der auf der Autobahn 2 angeblich mit bis zu 417 Stundenkilometern gefahren sein soll, wurde ein Verfahren eingeleitet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendhal in Sachsen-Anhalt sagte, es fehle der Tatverdacht, um Anklage zu erheben. Es gab umfassende Aufarbeitungen des Vorfalls, eine Befragung des Angeklagten war nicht erforderlich. Dem Raser wurde ein verbotenes Rennen im Sinne einer Fahrt vorgeworfen.

Laut Strafgesetzbuch ist der sogenannte Solo-Wettbewerb strafbar, wenn sich der Fahrer „mit unangemessener Geschwindigkeit bewegt und der Bewegung grob und rücksichtslos widerspricht, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft seien alle drei tatsächlichen Voraussetzungen nicht gegeben, sagte der Sprecher.

Anfang des Jahres veröffentlichte der Millionär im Internet ein Video, das auf der A2 zwischen Berlin und Hannover aufheizt. Offenbar zeigt der erbeutete Tacho eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Stundenkilometern an. Dieses und andere Videos sollen im Juli 2021 entstanden sein.

Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

Auf dem Autobahnabschnitt gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut Verkehrsregeln dürfe man nur so schnell fahren, wie Sicht und Wetter sowie die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrer es zuließen, sagte der Sprecher. Das Video zeigt aufgrund der gewählten Route, des frühen Wetters und der Jahreszeit sehr gute Fahrbedingungen.

Es gibt auch keine Hinweise auf eine unsichere Fahrweise. Außerdem ist das Auto, Bugatti Chiron, darauf ausgelegt, mit solch hohen Geschwindigkeiten zu fahren. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es während der Aktion keine Drohungen. Dem Fahrer könne keine Leichtsinnigkeit vorgeworfen werden, weil er die beste Zeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, sagte der Sprecher.