Wer in Bayern positiv auf das Coronavirus getestet wurde, kann seine Isolation oft früher beenden als Infizierte in anderen Teilen Deutschlands: Seit dem 13. April gilt in Bayern eine neue Allgemeinverfügung, die die Dauer der Isolation verkürzt und die Quarantäne aufhebt .
Tatsächlich haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern Anfang April beschlossen, die Isolations- und Quarantäneregeln zum 1. Mai zu lockern – damit soll auch die Isolation von Corona-Infizierten zur Freiwilligkeit werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm dies überraschend zurück und bezeichnete die Pläne als „klaren Fehler“. Nun wollen Bund und Länder an diesem Montag (25. April) eine neue gemeinsame Entscheidung treffen – doch so lange wollte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holeccek (CSU) nicht warten.
Die Bayern-Herrschaft auf einen Blick.
Wer sollte isoliert werden?
Bayern hält vorerst an der Verpflichtung fest, Corona-Infizierte zu isolieren. Eine Isolation kann weiterhin durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet werden, dies ist jedoch nicht erforderlich. Laut Allgemeinverfügung beginnt die Absonderung mit der Übermittlung eines positiven Testergebnisses einer Kronen-Teststation, eines Labors oder eines Arztes. Dies gilt sowohl für PCR- als auch für Antigentests, wenn sie von medizinischem Fachpersonal oder einer geschulten Person durchgeführt werden.
Wie lange hält die Isolierung?
Wer von einem positiven Testergebnis erfährt, soll sich „sofort“ in Isolation begeben. Neu ist ab Mitte April, dass die Isolation “nach fünf Tagen” endet, wenn der Betroffene seit mindestens 48 Stunden keine typischen Kronensymptome mehr hat. Die Quarantäne endet automatisch in spätestens zehn Tagen. Es wird aus dem positiven Ergebnis des Tests gemeldet. Ein „kostenloser Test“ ist nicht mehr erforderlich.
Sonderfall: Wenn Sie nach einem positiven Antigentest einen negativen PCR-Test erhalten, können Sie die Isolierung sofort beenden. Ist auch der PCR-Test positiv, hängt das Ende der Isolierung vom Erstnachweis des Erregers ab – d.h. der Antigentest, sofern er von medizinischem oder geschultem Personal durchgeführt wird.
Wie sieht es mit Mitarbeitern in Krankenhäusern und Pflegeheimen aus?
Zum Schutz besonders gefährdeter Personen gelten strengere Regeln für Beschäftigte in sogenannten gefährdeten Einrichtungen wie Kliniken und Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha-Zentren. Sie dürfen nach der Isolation nicht zur Arbeit zurückkehren, bis sie ein negatives Testergebnis aufweisen. Dies kann entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 sein. Das Testergebnis muss bei Wiederaufnahme der Tätigkeit der zuständigen Institution vorgelegt werden.
Was ist während der Isolation zu beachten?
Corona-Infizierte müssen ihre Isolation in einer Wohnung oder einem “anderen räumlich begrenzten Gebäudeteil” verbringen. In dieser Zeit dürfen sie die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen. Wenn die Wohnung einen Garten, eine Terrasse oder einen Balkon hat, können Sie dort alleine bleiben. Besucher dürfen nicht isoliert empfangen werden.
Leben mehrere Personen in der Wohnung, muss darauf geachtet werden, dass der Infizierte von anderen Haushaltsmitgliedern „räumlich oder zeitlich getrennt“ ist. Daher sollte sich der Infizierte in einem anderen Zimmer aufhalten und Gemeinschaftsräume wie die Küche zu unterschiedlichen Zeiten von Angehörigen oder Mitbewohnern nutzen. Bei Minderjährigen sind Erziehungsberechtigte für die Wahrung der Isolation verantwortlich.
Gibt es Ausnahmen von der Isolierung?
Gefährdet die Absonderung positiv Getesteter die Tätigkeit oder Tätigkeit des Unternehmens in der kritischen Infrastruktur oder Einrichtung, kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dies muss jedoch mit dem Schutzbedarf anderer Mitarbeiter verknüpft werden.
Wie verhält man sich nach dem Ende der Isolation?
Das bayerische Gesundheitsministerium rät zur Vorsicht nach dem Ende der Isolation: Betroffenen wird empfohlen, die FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in Innenräumen – noch fünf Tage lang zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Menschen zu vermeiden.
Wie sieht es mit engen Kontakten von Infizierten aus?
Die Quarantäne für enge Kontakte wurde in Bayern komplett abgeschafft: Wer engen Kontakt zu einer mit der Krone infizierten Person hatte, muss nicht mehr zu Hause bleiben. „Aber natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontaktpersonen über ihre Infektion zu informieren“, sagte Gesundheitsminister Holeccek. „Außerdem empfehlen wir, enge Kontakte zu reduzieren und nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten und sich freiwillig für fünf Tage testen zu lassen.“
Was nun?
Über das weitere Vorgehen will die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag beraten. Nach der letzten Videoschaltung am 11. April sagte die GMK-Vorsitzende Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Bene (SPD): „Wir sind uns aber einig, dass wir einen Strategiewechsel bei den Quarantäne- und Isolationsregeln vorbereiten müssen. „Damit geht der Übergang von einer Pandemie- in eine Endemiesituation einher. Angesichts der Isolationsregeln spricht Grimm-Bene von einer ‚Sommerperspektive‘.
Laut Bundesgesundheitsminister hat Lauterbach keinen Spielraum mehr für weitere Entlastungen, sein bayerischer Amtskollege Holecek widerspricht jedoch: „Wenn der Infektionsdruck weiter nachlässt, sollte die Isolation im Rahmen der zweiten Stufe freiwillig werden.“ Er kündigte am Montag eine intensive Beratung zu dem Thema an: Es sei vorgesehen, nach Möglichkeit einen Fahrplan für das weitere Vorgehen zu erarbeiten, „da keine Isolationspflicht mehr besteht“. Die Krone könne im Herbst erneut zur Herausforderung werden, wenn sich die Impfquote nicht verbessere, sagte der HSS-Politiker. “Im Moment sind diese Erleichterungen jedoch gerechtfertigt und zumutbar.”
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