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Pensionskassenreform: Pensionsbonus für 20 Jahre

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ist geradlinig: Der Sozialausschuss des Ständerats bleibt grundsätzlich beim Modell des stark bürgerlich geprägten Nationalrates. Landesräte nehmen jedoch individuelle Anpassungen vor. Vor allem bei den Ausgleichsmaßnahmen für eine Übergangsgeneration.

Der Hauptteil des Vorschlags ist die Frage der Rentenzulage. Hier ist der Staatsrat mit Kritik etwas nachsichtig. Statt nur 15, wie im Nationalratsmodell, sollen nun 20 Jahre von einem lebenslangen Rentenzuschlag von 50 bis 200 Franken pro Monat profitieren. Zudem soll die Entschädigung großzügiger ausfallen als im Modell des Nationalrates.

Volle Entschädigung bis zu einem Einkommen von CHF 100’380

Versicherte mit einem Einkommen bis 100 380 Franken erhalten eine volle Zulage: 2 400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahre, 1 800 Franken für die nächsten fünf Jahre, 1 200 Franken für die nächsten fünf Jahre und 600 Franken für die letzten fünf Jahre. Für Versicherte mit einem Einkommen zwischen 100’380 und 143’400 Franken wird der Freibetrag tiefer, Versicherte mit höheren Einkommen erhalten den Freibetrag gar nicht mehr.

„Etwa 70 Prozent der Übergangsgeneration erhalten die volle Zulage, 18 Prozent eine reduzierte Zulage“, heißt es in einer Mitteilung der Sozialkommission. Das ist deutlich mehr als beim Modell des Nationalrats, bei dem nur 35 bis 40 Prozent einen Zuschlag erhalten würden. Beim von der Linken präferierten Modell des Bundesrates würden hingegen alle Versicherten einen Zuschlag erhalten.

Beim Ständerat dauert das länger

Klar ist, dass das neue Modell teurer wird als das des Nationalrats. Wie viel? Schaut man sich die Berechnungen der Verwaltung an, könnte man meinen, dass das neue Modell deutlich günstiger wäre. Denn um den Rentenzuschlag zu finanzieren, weist die Verwaltung nach dem Modell des Nationalrates für die Jahre 2024–2032 durchschnittliche Kosten von 700 Millionen Franken pro Jahr aus. Beim Staatsratsmodell sind es nur 400 Millionen.

Aber lassen Sie sich davon nicht täuschen. Denn der Nationalrat will den Rentenzuschlag mit einer Einmalzahlung an die Neurentner auf das Rentenguthaben auszahlen. Am teuersten sind die ersten Jahre der Übergangsgeneration, danach erfolgt ein Kostenausgleich. Die Kosten für die Übergangsgeneration belaufen sich Berichten zufolge auf knapp über neun Milliarden Franken.

Beim Staatsratsmodell hingegen kommt der Rentenzuschlag monatlich hinzu – und zwar bis zum Tod des letzten Übergangsrentners. Die Kosten werden also über Jahrzehnte anfallen – und im Fazit sollen sie mehr als doppelt so hoch sein wie der Beschluss des Nationalrates.

«Unterm Strich ist unser Modell deutlich teurer als das des Nationalrats, aber etwas günstiger als der Bundesratsvorschlag», sagte Kommissionspräsident und Zentralrat Erich Ethlin (59, OW). Genaue Prognosen sind aufgrund des langen Zeitraums jedoch nicht möglich.

Die Zuzahlung wird von den Pensionskassen selbst finanziert, die diese Kosten relativ frei tragen können. Dies kann durch Rücklagen oder Gewinne erfolgen, aber auch durch höhere Beiträge.

Conversion-Rate sinkt

Dass der Ständerat großzügiger ist als der Nationalrat, hängt mit der vorhersehbaren Volksabstimmung zur BVG-Reform zusammen. Denn die Absenkung des Wechselkurses von 6,8 auf 6 Prozent droht auch den Versicherten mit massiven Kündigungen.

Bei 100’000 Franken angespartem Vorsorgekapital sind es nur noch 6’000 statt 6’800 Franken Rente pro Jahr. Dieser Rentenverlust muss ausgeglichen werden, damit die Rechnung an der Urne eine Chance hat.

Angepasste Eintrittsschwelle

In anderen Bereichen gibt es Anpassungen:

  • Eintrittsschwelle: Um in einer Pensionskasse versichert zu werden, müssen Sie bei einem Arbeitgeber mindestens 21’510 Franken pro Jahr verdienen. Der Nationalrat wollte diese Schwelle auf 12’548 Franken senken. Dadurch würden mehr Geringverdiener beschäftigt. Der Ständerat möchte die Eintrittsschwelle aber nur auf 17’208 Franken senken. Statt 320.000 werden nur noch 140.000 Kleinarbeiter in einer neuen Pensionskasse versichert. Das liegt auch daran, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis gerade bei niedrigen Löhnen immer weniger stimmt. Und manche Geringverdiener haben im Berufsleben lieber etwas mehr im Portemonnaie. Die Kommission hat außerdem einen Vorschlag angenommen, um sicherzustellen, dass Nebeneinkünfte nicht mehr von der Versicherungspflicht befreit sind. Anders als der Nationalrat will er Arbeitnehmer, deren Gesamtjahresgehalt bei mehreren Arbeitgebern die Eintrittsschwelle überschreitet, jedoch aus praktischen Gründen nicht zur Leistung verpflichten.
  • Einzahlungen ab 25: Das Alter für den Eintritt in die BVG-Schuld muss wie heute bei 25 bleiben. Der Nationalrat will das Eintrittsalter auf 20 Jahre senken. Jugendliche mussten also früher in die Pensionskasse einzahlen.
  • Angepasstes Altersdarlehen: Die Lohnbeiträge an die Pensionskasse – die sogenannten Altersdarlehen – werden geglättet: Zwischen 20 und 44 Jahren beträgt das künftige Altersdarlehen 9 Prozent (vorher 7 bzw. 10 Prozent) des BVG-Lohns. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (vor 15 oder 18 Prozent). Hier sind sich die Stadträte einig. Denn die Altersdarlehen wurden vor allem für ältere Arbeitnehmer reduziert. Dadurch sollen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
  • Gesicherter Lohn: Der sogenannte Koordinationsabzug, der den gesicherten Lohn bestimmt, soll künftig 15 Prozent des AHV-Lohns betragen. Niedrigere Löhne sind deshalb besonders sinnvoll, da der Abzug geringer und damit der Sparanteil größer ist. Wer beispielsweise 50 000 Franken im Jahr verdient, muss 7 500 Franken statt heute 25 095 Franken abziehen. Der Nationalrat wollte den Koordinationsabzug auf insgesamt 12’443 Franken halbieren.

Widerstand links und rechts

Die Kleine Kammer muss in der Sommersession über die Reform entscheiden. Widerstand dürfte allerdings von links kommen, da die Linke am Bundesratsmodell festhält, das einen Rentenzuschlag für alle vorsieht – und nicht nur für eine Übergangsgeneration. „Insbesondere die Entscheidungen der Kommission führen zu enormen Mehrkosten für Geringverdiener“, heißt es in einer Mitteilung des Gewerkschaftsbundes. “Generell sollten alle mehr für weniger Renten zahlen.”

Minderheitenbewegungen werden auch von rechts kommen. Zum Beispiel SVP-Staatsrat Alex Kuprecht (64, SZ). Er befürwortet das Modell des National Compensation Council, das nur 15 Jahre berücksichtigt. Es ist deutlich günstiger. Nach 15 Jahren ist definitiv Schluss. Beim Mehrheitsmodell hingegen werden die Renten deutlich länger gestrichen. „In 20 Jahren wird die letzte Generation in Rente gehen und dann diesen Zuschlag erhalten, bis sie in etwa 25 bis 30 Jahren stirbt“, sagte Kuprecht. „Daher reicht die Förderung für etwa 45 bis 50 Jahre, also länger als es die BVG heute gibt! Dann sollen die Gesamtkosten zwischen 18 und 20 Milliarden Franken liegen.

Kuprecht ist mit dem neuen Vorschlag jedoch durchaus zufrieden. „Wir haben einige Verbesserungen für Langzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Geringverdiener vorgenommen – insbesondere mit der Anpassung des Koordinierungsabzugs“, sagte er. „So fokussieren wir uns auch darauf, den Sparprozess zu verbessern und Umverteilungen zu reduzieren.“

Die Kleine Kammer entscheidet in der Sommersession

Auch die Vertreter der Mitte tendieren zum Modell des Nationalrats. Berichten zufolge kehrt das aktuelle Modell zur FDP zurück. Auch Staatsrat Josef Ditley (65, UR) ist sehr zufrieden: «Abgesehen von der Absetzung der Koordination finde ich den Entscheid gut», sagte er. „Das macht Niedriglohnarbeiter viel besser. Die neue Leistung entschädigt die Übergangsgeneration besser als der Nationalrat und stellt sicher, dass das Ziel einer „kein Rentenverlust“-Prüfung erreicht wird.“ Das Modell kann aber noch angepasst werden, es wird bereits auf die anstehende Diskussion in der Sommersession geschaut.

Heiße Debatten sind dann angesetzt. Denn die Abstimmungen im Ausschuss waren teilweise äußerst knapp und von taktischen Überlegungen geprägt. Das aktuelle Rentenzusatzmodell wurde nur mit 7 von 6 Stimmen präsentiert.

Im Sommer dürfte jedoch klar sein, wohin die BVG-Reform geht. Das ist für die Stimmberechtigten entscheidend, denn im Herbst kommt die AHV-Reform in die Urnen. Dann können sich die Wähler ein vollständiges Bild von der künftigen Rentensituation machen.

Ruth Humbel spricht: Das unterstützt Rentenreform mittendrin (01:42)