Gierige Vermieter aus dem Basler Quartier Klibek, das heute vor allem Einwanderer mit Fesseln in ihren Minizimmern beherbergt, sollten am Mittwoch vor das Basler Strafgericht ziehen.
Antonio* (46) und Giovanna G.* (51) werden gewerbsmäßiger Wucher vorgeworfen. Die Aussage: Zwischen 2012 und 2014 sollen 14 Mieter ausgebeutet worden sein. Der wirtschaftliche Schaden beläuft sich laut Anklageschrift auf 68’000 Franken.
Ein Geschwisterpaar vermietet möblierte Zimmer in einem ihrer Mietshäuser an Menschen, die nichts anderes finden würden. Sozialhilfeempfänger oder verschuldete und arbeitslose Wohnungssuchende fanden ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Stadtteil Klibek.
Dreimal höher als der lokale Preis
Doch was nach Almosen klingt, ist alles andere als altruistisch: Sie vermieten Zimmer für bis zum Dreifachen der ortsüblichen Miete. 5,18 Quadratmeter ohne Fenster, ohne Bad und ohne eigene Küche kosten 630 Franken im Monat – gerechtfertigt wären laut Anklage 193 Franken.
Um die Zahl der Einzelzimmer zu erhöhen, teilen die Geschwister die größeren Zimmer mit dünnen Holztrennwänden. Dadurch hatten die einzelnen Räume nicht einmal mehr ein Fenster.
“Ich bin nur froh, dass ich ein Dach über dem Kopf hatte.”
Angeblich hätten sich die Bewohner dennoch gezwungen gefühlt, den Mietvertrag zu unterschreiben, erklärte der Staatsanwalt in seinem Antrag. Sie nennt einige Bedürftige. „Ich war gerade getrennt und arbeitslos und musste sofort etwas finden. Es war ein kleiner Raum und sehr teuer“, sagte ein Mieter. Ein anderer: «Natürlich suchte ich eine andere Wohnung. Aber weil ich die Schulden durchsetzen musste, wurde ich überall abgelehnt.“
Ein anderer Mieter sagte: „Ich musste aus dem Haus meiner Frau ausziehen und habe ein paar Tage im Auto gewohnt. Es war sehr kalt. Da habe ich dieses Zimmer gefunden.“ Eine Frau, die aus dem Frauenhaus kam, sagte aus: „Ich fand die Miete überhöht, weil mein Zimmer kein Fenster hatte. Aber ich war einfach froh, dass ich ein Dach über dem Kopf hatte.“
Die Staatsanwaltschaft resümierte: „Wenn die Mieter nicht in dieser Notsituation wären, hätten sie das Zimmer gar nicht genommen.“ Nur weil die persönliche Wahlfreiheit verletzt wurde, stimmten sie zwangsläufig den Bedingungen zu.
Strafverfahren sind seit Jahren anhängig
Dass sich die Eigentümer dieser Schwierigkeit bewusst waren, wurde von ihren Anwälten vor Gericht bestritten. Die italienischen Brüder und Schwestern verweigerten die Aussage.
Als die strafrechtlichen Ermittlungen begannen, fügten die Angeklagten den Verträgen einfach eine neue Klausel hinzu. Die Mieter mussten bestätigen, dass sie sich nicht in einer schwierigen Situation befanden, dass das Mietobjekt ihren Bedürfnissen entsprach und dass sie die Miete angemessen fanden.
Der Staatsanwalt beantragte 15 Monate bedingte Haft. Beide Verteidiger forderten Freisprüche und je 3000 Franken Genugtuung – unter anderem, weil sie der Staatsanwaltschaft Verfahrensmängel vorwarfen. Zudem dauerten die strafrechtlichen Ermittlungen fast zehn Jahre. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.
* Namen geändert
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