Manche nennen es effektiv, andere nennen es Tierquälerei. Die sogenannte Rodenator-Methode verspricht, Mäuse schnell von der Pest zu befreien. Nagetiere sollen durch Explosionen im Boden einen kurzen und schmerzlosen Tod erlitten haben.
Allerdings ist die Technologie sehr umstritten. In Argau mussten sich vergangene Woche zwei Männer vor dem Obersten Gericht verantworten. Einer von ihnen ist Georg Joschger (72) von der Gansingen AG. Rodenator setzt er auch im Fricktal ein.
Bei der Verwendung führt das Gerät etwa 30 Sekunden lang ein Gas-Sauerstoff-Gemisch in den Boden ein, danach verursacht ein Funke eine Explosion – Mäuse werden getötet.
Bauer hält die Methode für legal
Laut Oeschger ist dies eine äußerst effektive Methode. „Wir haben dieses Gerät offiziell besprochen! Da gibt es nichts zu diskutieren», sagt der Rentner gegenüber Blick.
Das Bezirksgericht Laufenburg AG sah das anders und verurteilte Aargauer letztes Jahr wegen versuchter Tierquälerei. Yoschger musste für die Sprengung der Mäuse eine Busse von mehreren tausend Franken bezahlen. Er wehrte sich jedoch und legte Berufung ein. Der Landwirt war von der Legalität der Rodenator-Methode überzeugt. Deshalb ging der Fall letzte Woche vor den Obersten Gerichtshof.
Denn: Die Bundesforschungsanstalt Agroscope hat Rodenator längst für zugelassen erklärt. Allerdings ist es seit Anfang 2021 verboten – sehr zur Freude des Tierschutzes. Er hat wiederholt die brutale Tötung zitiert und erklärt, dass die Tiere durch die Explosion verstümmelt würden.
Freispruch wegen Rechtsfehler
Für Oeschger ist das unverständlich. Denn die Mäuse würden großen Schaden anrichten – auch auf seiner Wiese im Friktal, wo seine 75 Obstbäume stehen. In einem Schreiben vom Februar 2021, das Oeschger an die zuständige Staatsanwaltschaft schrieb, wurde deutlich, dass der Aargauer nicht wusste, dass sich die Bestimmungen geändert hatten. Dieses Schreiben liegt zur Überprüfung vor.
Deshalb hat das Oberste Gericht Aargau eine Vollmacht abgegeben. Osger wurde freigesprochen. Die Entscheidung beruht auf einem hier vorliegenden Verbotsfehler. Mit anderen Worten: Der Täter war sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht bewusst.
Warum Osger überhaupt vor Gericht gehen musste, kann er bis heute nicht verstehen. Der Prozess kostet auch viel Geld, sagt er. Unterstützung erhielt er jedoch vom Bauernverband. „Außerdem sind sie sehr daran interessiert, dass diese Methode weiter angewendet wird.“
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