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Verfahren gegen die Republik nach dem Anschlag: Der Prozess ist eröffnet

Bei der Anhörung am Mittwoch stellte der Richter in Frage, ob die Ansprüche der Kläger vor Zivilgerichten verhandelt werden könnten. Dies sollte vor jedem Prozessprotokoll näher besprochen werden.

Auch für den Vertreter der Republik, Martin Tachner, ist ungewiss, ob ein zivilrechtliches Verfahren der rechtlich korrekte Weg ist, solche Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Er riet den Betroffenen auch, zunächst eine Entscheidung über Zahlungen aus dem Fonds für Terroropfer abzuwarten – dieser offizielle Weg sei zwar „leider langsam“, aber sicher schneller als der angespannte Prozess.

Terror: Ein weiterer Fall von Überlebenden

Ein weiteres Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wird im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien im Jahr 2020 verhandelt. Die Eltern und der Bruder eines ermordeten 21-Jährigen klagen. Sie kritisieren die offiziellen Versäumnisse.

Sie forderten fast 130.000 Euro

Die Eltern und der Bruder eines 21-jährigen Mannes, der bei dem Angriff getötet wurde, beschweren sich. Die Familie ist überzeugt, dass der Angriff hätte verhindert werden können, wenn die Behörden nicht im Vorfeld gehandelt hätten. Die Familie beruft sich auf die Erkenntnisse der Zerbes-Kommission und will nun knapp 130.000 Euro vom Staat. Die Klage beinhaltet auch einen Antrag auf Feststellung der Verantwortung der Republik für künftige Folgeschäden. Derzeit sind die Eltern des Verstorbenen geistig schwer behindert und arbeitsunfähig.

„Wir rechnen damit, hier für schuldig befunden zu werden und dann Schadensersatz und Bestattungskosten zugesprochen zu bekommen – damit sie später ihre Kosten decken können“, sagte Rechtsanwalt Burger gegenüber Wien Heute. Bisher hat die Familie insgesamt 10.500 Euro aufgrund des Opfergesetzes und Bestattungskosten erhalten, die nicht vollständig übernommen werden.

Probleme mit der Politik

Erst nach Klageerhebung wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld pro Person angeboten. In dem Schreiben steht jedoch, dass der Betrag noch geprüft wird – es kann also notwendig sein, es zurückzusenden.

Nach dem Prozess äußerten die Angehörigen des Opfers ihren Unmut über das Vorgehen – insbesondere Politiker. Der Onkel des getöteten 21-Jährigen kritisierte, dass der damalige Innenminister und jetzige Bundeskanzler Karl Nehamer (ÖVP) sich nie bei ihnen gemeldet habe. “Es gab keine Entschuldigung, es gab nichts Menschliches”, sagte der Mann. Doch damit rechnet er nun nicht mehr.

Die Kommission stellte Mängel seitens der Behörden fest

Der Attentäter in Wien wurde nach seiner Verurteilung wegen einer terroristischen Vereinigung vorzeitig freigelassen und ist in der Folge trotz Warnungen nicht ins Visier der Geheimdienste geraten. Der 20-jährige Unterstützer der radikal-islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat nahm gut drei Monate vor dem Anschlag an einem Treffen radikaler Islamisten in Wien teil. Er versuchte auch, in der Slowakei Munition für ein automatisches Gewehr zu kaufen.

Die Zerbes-Kommission wies in ihrem Abschlussbericht auch auf weitere interne Rückschläge hin, etwa bei der Gefährdungsbeurteilung, der Datenverarbeitung und dem Informationsfluss zwischen dem damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dem Land Wien die Verfassung.