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Immunität von Köppel und Molina auf dem Prüfstand

Die außerordentliche Sitzung des Nationalrates endet am Mittwochnachmittag wieder – zumindest für die meisten Parlamentarier. Roger Koepel (57, SVP) und Fabian Molina (31, SP) haben eine weitere Sitzung: Sie müssen in die Immunitätskommission. Diese neun Nationalräte entscheiden, ob die beiden Zürcher ihren Schutz vor Strafverfolgung verlieren. Auf Anfrage von SonntagsBlick bestätigte die Bundesanwaltschaft, dass sie die Kommission um Aufhebung der Immunität von Koepel gebeten habe. Sie betont aber ausdrücklich, dass für den SVP-Nationalrat die Unschuldsvermutung gelte.

Am 24. März kündigte Koeppel auf der Grundlage vertraulicher Kommissionsdokumente in seiner Weltwoche Daily die Beschlagnahmung von Schweizer Uhren in Moskau an. Tatsächlich durchsuchte der russische Geheimdienst FSB die Räumlichkeiten einer Tochtergesellschaft des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau und beschlagnahmte Waren im Wert von mehreren Millionen Franken. Diese Information wurde auch an den Außenpolitischen Ausschuss weitergegeben, dem Koepel angehört.

Ein Entzug der Immunität ist nicht möglich

Diese Woche teilte die Bundesanwaltschaft der Immunitätskommission mit, dass gegen Nationalrat Roger Koepel ein «hinreichender Tatverdacht wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses» bestehe. Der Brief ist auf SonntagsBlick abrufbar. Der SVP-Gesetzgeber hat daraufhin einige Passagen wiedergegeben, die mit den Sätzen im vertraulichen Merkblatt «weitgehend übereinstimmen».

Der Chefredakteur der Weltwoche dürfte sich von dem Vorwurf nicht beeindrucken lassen. Er erklärte zwei Wochen nach der Ausstrahlung, dass er die Behörden nicht belästige. Er hat freiwillig auf seine Immunität verzichtet, um der Kommission ein umständliches Treffen und unnötige Kosten für die Steuerzahler zu ersparen. Diese Ablehnung ist jedoch nicht möglich; dies erfordert eine Entscheidung der Kommission.

Molinas Fall ist anders. SPler hatte im Februar an einer Gegendemonstration gegen Rechtsextremisten teilgenommen. Da diese Kundgebung nicht erlaubt war, will die Zürcher Staatsanwaltschaft nun Molinas Immunität aufheben (SonntagsBlick berichtet).