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Der Mörder in Zürich muss für 13,5 Jahre ins Gefängnis

Der pensionierte IV. Eduardo B.* (38), der seine 28-jährige Untermieterin Julien G.* (†28) im September 2016 in seiner Gemeindewohnung in Zürich erdrosselt und ihren Körper geschändet hat, wird zu 13,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Bezirksgericht Zürich hat den Haftbefehl am Mittwoch aufgehoben.

Das Gericht befand den Schweizer des vorsätzlichen Mordes und der Störung der Totenruhe für schuldig. Die Mutter von Julien G. und die drei Schwestern erhielten knapp 17’000 Franken Entschädigung zugesprochen, die Mutter zusätzlich 20’000 Franken Genugtuung. Das Urteil ist noch nicht in Kraft getreten. Sie kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

Die Staatsanwaltschaft forderte 18,5 Jahre

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und Unterbringung des Angeklagten. Verteidiger plädiert auf Freispruch. Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, weil die Frau ihn angegriffen habe.

Die Tat wurde im September 2016 in Zürich begangen. Eduardo B. und Julien G., ein Informatiker aus Paris, stritten sich erneut. Der IV-Rentner legte es in eine „Schlossbox“ und drückte darauf, bis die Frau starb. Dann griff er die Leiche an.

Das Bundesgericht stellte Verfahrensfehler fest

2018 sprach das Amtsgericht Eduardo B. des Mordes frei und ordnete eine stationäre Maßnahme an. Wegen Leichenschändung wurde er zu 22 Monaten Haft verurteilt. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und musste nun neu geprüft werden. Diesmal befand das Gericht den Mann für schuldig. (SDA / nein)

* Namen geändert