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Abstimmung für Organspende überwindet Röstigraben

West- und Ostschweiz stimmen für die Beilegung des Streits um die Organspende ab. Eine Seite unterstützte die Vorlage jedoch viel mehr.

Bald müssen Sie keinen Personalausweis mehr mit sich führen, um einer Organspende zuzustimmen. – Schlussstein

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das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz sagt ja zum erweiterten Organspende-Ablehnungsentscheid.
  • Die Zustimmungswerte sind in der Westschweiz deutlich höher als in der Ostschweiz.

In der Schweiz wird jeder zum Organspender. Ausgeschlossen sind Personen, die sich ausdrücklich entschieden haben, zu Lebzeiten keine Organe zu spenden.

Im Durchschnitt stimmten etwa zwei Drittel der Wähler im ganzen Land für einen Paradigmenwechsel. Etwa 1.319.300 Wähler stimmten für das geänderte Transplantationsgesetz und etwa 872.100 nicht.

Das entspricht einem Ja-Anteil von 60,2 Prozent. Nach einem eher schleppenden Wahlkampf war die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich: 39,7 Prozent der Wähler gingen zur Wahl.

Deutlich höhere Zustimmung in der Westschweiz

Doch gerade im deutschsprachigen Raum hatte der Gesetzentwurf eine unterdurchschnittliche Mehrheit. In den Westschweizer Kantonen liegt die Zustimmungsquote bei über 70 Prozent. Im Kanton Waadt stimmten rund 81 Prozent dem revidierten Transplantationsgesetz zu.

Befürworter des neuen Organspendegesetzes freuen sich auf die ersten Prognosen am Sitz der Kommission zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Bern. – Schlussstein

Die Unterschiede in den Trägerkantonen lagen zwischen 20 und 30 Prozentpunkten. Vaadt sagte mit 81 Prozent Ja, Schaffhausen, Schwyz und beide Appenzell lehnten die Vorlage ab. Der Kanton Thurgau kam auf knapp über 50 Prozent. Argau, Obwalden, Glarus, Solothurn und Uri waren unter 53 Prozent „Ja“.

Einer Organspende muss künftig widersprochen werden

Die Schweiz befindet sich also auf dem von mehreren europäischen Ländern eingeschlagenen Weg. Die schweizerische Form des Einspruchs nennt sich „erweitert“, weil nahe Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden können. Dies ist der Fall, wenn der Erblasser seinen Willen nicht schriftlich erklärt hat.

Die Änderungen im Transplantationsgesetz sind ein indirekter Gegenvorschlag zur radikaler formulierten Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“. Anders als die Gesetzesänderung regelt die Initiative den Einbezug von Angehörigen nicht. Da das Gegenangebot in Kraft ist, wird es zurückgezogen.

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