Öffentliche Universitäten unterliegen dem Universitätsgesetz. Es sieht auch die Finanzierung von Hochschulen vor. Allerdings muss sich die neue TU in Linz nicht an das Gesetz halten, sondern in den Jahren ihrer Gründung 18,4 Millionen Euro aus der „ministeriellen Reserve“ erhalten – das ist der Notgerichtshof für besondere Bedürfnisse der Universitätsfinanzierung. An den Universitäten macht sich Wut breit. Denn diese Sondermittel müssen den Hochschulen, die dem Hochschulgesetz unterliegen, „in vollem Umfang“ zur Verfügung gestellt werden.
Das Wissenschaftsministerium hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die neue TU von der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz finanziert wird. Das Geld geht an die JKU für organisatorische Vorkehrungen (TU muss auf dem Campus der JKU gebaut werden). Zudem soll die „Ministerialreserve“ laut Ministerium dazu dienen, laufende Projekte zu finanzieren. Dass die JKU Linz aber zunächst eine neue Universität finanzieren soll, die nicht unter das Universitätsgesetz fällt, hat Kritiker erschüttert.
Mögliche illegale Konstruktion
Die Präsidentin der Universitätskonferenz (uniko), Sabine Seidler, bezeichnete diese Förderstruktur als „skandalös“ – mehr auf ooe.ORF.at. Auch andere Gelehrte sprachen von einem “wissenschaftspolitischen Skandal” und garantierten ihre Anonymität. Die Universität Wien sagte in einer Stellungnahme, dass der Plan rechtswidrig sein könnte. Hinzu kommt, dass die Hochschulen aufgrund der hohen Inflation diese „juristisch qualifizierten“ Mittel dringend benötigen werden.
Österreich
Nächster Schritt für die Technische Universität
Die Anschubfinanzierung ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Ab 2024 gibt es für die TU einen eigenen Haushalt. Hierzu ist eine Vereinbarung 15a zwischen Bund und Land Oberösterreich abzuschließen. Allerdings bleiben laut Landesrechnungshof (RH) in Oberösterreich noch viele Fragen offen – mehr dazu auf ooe.ORF.at. Dem Landes-RH sind derzeit keine Förderpläne der öffentlichen Hand bekannt, die Aufschluss über das weitere Vorgehen geben könnten. Auch dem Bundesrepräsentantenhaus sind die Pläne mangels Details nicht klar.
Zudem wird die Bundesregierung von den Landesbehörden dafür kritisiert, dass sie „entgegen ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung (…) die Realisierung universitärer Einrichtungen von der finanziellen Beteiligung eines Bundeslandes abhängig macht“. In einer Stellungnahme erklärte der Verfassungsdienst, dass „sowohl die Errichtung als auch die Finanzierung von (Landes-)Hochschulen in alleiniger Verantwortung des Bundes liegen“.
TU mit Superlativen deklariert
Die Geschichte der neuen Technischen Universität Linz reicht nicht so weit zurück. Das kündigte der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Sommer 2020 an. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) versprach, die neue TU werde den Wirtschafts- und Industriestandort weiterentwickeln. Dementsprechend zufrieden war die Wirtschaft ein Jahr vor der Landtagswahl 2021 mit ihren Plänen. Mit Superlativen wurde jedenfalls nicht gespart. Die Branche spricht von einer „Jahrhundertchance“, die Politik von einer Universität „völlig neuen Typs“.
Taktik mit Überprüfungsfristen
Schon damals waren die Universitäten weniger beeindruckt. Die große Frage war vor allem: wofür? In Österreich gibt es bereits drei große Technische Universitäten und genügend Studienplätze für Informatik. Gut anderthalb Jahre und einen „konzeptionellen Konzernbericht“ später wurde das Gründungsgesetz zur Begutachtung geschickt. Mit nur drei Wochen (22 Kalender- und 16 Arbeitstage) war die Frist für etwaige Stellungnahmen sehr kurz. Das Gesetz soll noch in diesem Sommer in Kraft treten und befristet angewendet werden.
Rechtzeitig vor Beginn der Aktivitäten 2023/24 sollen laut Projekt die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die TU definiert werden: Die neue Universität soll laut Plan sowohl Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengänge als auch Universität anbieten können Kurse. Angestrebt werden 5.000 Studierende im Studienjahr 2030/31 oder 6.300 Studierende und 150 Lehrende bis 2036/37 Bis dahin musste die „Interdisziplinäre Technische Hochschule für Digitalisierung und digitale Transformation“ noch einige Zeit auf Hochtouren laufen.
Verfassungsdienst: ein Querschnittsthema
Doch gerade der Name der neuen Universität lässt noch viel Interpretationsspielraum. Digitalisierung und digitale Transformation sind laut juristischer Expertise des Amtes Querschnittsthemen, die für alle Hochschulen bestimmt sind. Dies wirft die Frage auf, was für ein Alleinstellungsmerkmal die neue Universität in Österreich haben wird. Der Verfassungsdienst spricht von einer „Abgrenzung“ zu anderen Universitäten, was schon deutlich sein dürfte.
Allerdings hieß es in den Erläuterungen zum Projekt, dass der Aufgabenbereich der neuen Universität nur “rudimentär” definiert werden solle. Der genaue Inhalt wird später vorbereitet, wenn das Gesetz über die Organisation bestimmt wird. Der Verfassungsdienst, der in seinen Stellungnahmen einen gemäßigten Ton verfolgt, nannte den Plan „bemerkenswert“. Spätestens bei weiteren Rechtsvorschriften stellt sich ohnehin wieder die Frage nach dem Inhalt.
Ein weiterer Zankapfel dürfte das Rechtsverhältnis der Studierenden zur neuen Hochschule sein. Denn diese soll laut Projekt privater Natur sein – ähnlich wie Fachhochschulen und private Universitäten. Kurz gesagt: Eine offensichtlich öffentliche Universität ist privat. Das Verfassungsamt stellt fest: Studierende an der neuen Universität Linz werden anders behandelt als an anderen Landesuniversitäten. „Dadurch wären erstere beim Rechtsschutz benachteiligt“, sagen Rechtsexperten. Eine solche Ungleichbehandlung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung.
Politischer Einfluss auf die „Gemeindeuniversität“?
Eine weitere in den Kommentaren aufgeworfene Frage lautet: Entspricht die neue TU der „Gemeindeuniversität“, wie es in den Gesetzestexten heißt? Kritische und skeptische Stimmen kommen vor allem aus Oberösterreich. Der JKU-Senat begrüße zwar die Gründung einer neuen Universität, sei aber „sehr besorgt“ über die vorgelegten Pläne, wie es in der Stellungnahme heißt. Laut JKU-Senat zeige das Gesetz eine Tendenz, „Autonomie einzuschränken und politischer Einflussnahme zu öffnen“.
Der Gesetzentwurf weckt „vorzeitiges Misstrauen gegenüber Wissenschaft und Wissenschaftlern“. Die Sonderstellung der Technischen Universität außerhalb des Hochschulgesetzes und des Tarifvertrags wird die Freiheit von Wissenschaft und Lehre gefährden. Insbesondere die geplante Zusammensetzung des Gründungskonvents bedeutet, dass die neue Universität einem „politischen Zugriff“ ausgesetzt wird: Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Kultusministerin oder des Kultusministers berufen, zwei können vom Land Oberösterreich und der OÖ berufen werden Minister für Infrastruktur. Nur zwei Mitglieder konnten aus der Umfrage kommen.
Auch die Kunstuniversität Linz teilt die Meinung des JKU-Senats. Dass sich das universitäre Umfeld ausdehnt, ist kein Problem. Die TU ist vielleicht sogar eine „besondere Chance“ – aber das Projekt entspricht nicht den Erwartungen und Anforderungen. Da es für TU keine gesetzlichen Qualitätsanforderungen gibt, stellt sich die Frage, „wie Qualitätssicherung durchgeführt werden soll und kann“. Privatrechtliches Bauen schafft keine Vertrauensatmosphäre.
Interdisziplinarität als „leere Hülle“
Der Dekan der technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz, Kurt Schlacher, ist bereits verärgert über die inhaltliche Ausrichtung der geplanten TU. Diese wurde von einer Konzeptgruppe unter Leitung des damaligen ÖVP-Ministers Heinz Faßmann erstellt. Der Begriff „Technische Universität“ entspreche laut Schlacher nicht der im Konzeptpapier beschriebenen Universität. Denn interdisziplinäre Wissenschaften beruhen auf der Perfektion ihrer Grundlagenwissenschaften. Sie würden jedoch in dem vom Bildungsministerium beigefügten Dokument vollständig fehlen. „Interdisziplinarität ist für sich genommen eine Hülle ohne Inhalt und damit kein Alleinstellungsmerkmal.“
Ähnlich äußerte sich der JKU-Betriebsrat in einer Stellungnahme, die nach eigenen Angaben von 328 Beschäftigten unterstützt werde. Man befürchtet, dass auf Basis des Konzeptpapiers sogar ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde. Die neue Universität – in Anführungszeichen geschrieben – könne “politisch als Test für die Neuordnung der österreichischen Universitäten genutzt werden”, heißt es in dem Schreiben. Daher wird das Projekt insgesamt abgelehnt.
Nach Begutachtung des Entwurfs muss ÖVP-Wissenschaftsminister Martin Polaszek entscheiden, ob der bestehende Text geändert wird oder unverändert bleibt. Green Education-Sprecherin Eva Blimlinger sagte Anfang Mai, sie werde den umstrittenen Einsatz der „ministeriellen Reserve“ nach der Evaluation erörtern. Ist diese Frage geklärt, wird ein Gesetzentwurf der Regierung dem Ministerrat vorgelegt und dann an das Parlament weitergeleitet, wo darüber abgestimmt wird.
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