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Das Kopftuchverbot in Kindergärten fällt DiePresse.com

Bund und Länder verhandeln derzeit über eine neue Vereinbarung 15a. Auf Druck der Bundesländer soll das Kopftuchverbot nicht mehr aufgenommen werden.

Das in Kindergärten noch geltende Kopftuchverbot fällt weg. Die Maßnahme werde nicht mehr in die neue Vereinbarung 15a zwischen Bund und Ländern aufgenommen, bestätigte das Bundeskanzleramt. Der Verfassungsdienst hatte zuvor in einer Stellungnahme festgestellt, dass das Kopftuchverbot “nicht mit der Bundesverfassung vereinbar sein sollte”.

Eine neue 15a-Vereinbarung wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt, die aktuelle Regelung läuft Ende August aus. Eine der jüngsten Hürden war das Kopftuchverbot – die Bundesländer stellten sich gegen die Kombination von Kinderbetreuung und Kopftuchverbot und stellten die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Frage.

Bereits für Grundschulen erzogen

Nach diesem Abkommen 15a sind die Staaten verpflichtet, das Verbot des Tragens von Kopftüchern in Kindergärten in ihren nationalen Gesetzen zu verankern und angemessene Sanktionen vorzusehen. Diese Bauweise wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Zuständigkeit der Länder fällt und daher eine bundesstaatliche Regelung nicht möglich ist. Die „Hebel“ dafür waren die nach Vereinbarung 15a gezahlten Mittel.

Für Grundschulen wurde die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingebrachte Verordnung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Für Kindergärten gelten jedoch weiterhin die entsprechenden Landesgesetze (außer Salzburg und Tirol). In Ermangelung eines bekannten Falls eines Mädchens mit Kopftuch im Kindergarten wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen.

Auch verfassungswidrig

Allerdings räumte der Verfassungsdienst in einer kurzen Stellungnahme ein, dass die durch die Vertragsbestimmung gebotenen landesrechtlichen Bestimmungen „auch vom Verfassungsgerichtshof gegebenenfalls als verfassungswidrig aufgehoben werden“. “Der einzige Unterschied zwischen der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmung und der betreffenden Vereinbarungsbestimmung besteht in der betroffenen Altersgruppe.”

Die FPÖ reagierte verärgert. „Die ÖVP fällt hin, wenn es um ihre eigenen Gesetze geht“, sagte Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. „Das Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jeder Stern für Geschlecht oder Zuhause und trägt zur Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Menschen bei.“

“Kindergartenmilliarde”

Die neue Vereinbarung 15a kann nun am Freitag bei einer Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg vorgestellt werden. Darin soll die in den nächsten fünf Jahren bereitgestellte „Milliarde für Kindergärten“ enthalten sein, mit der die Bundesländer Geld für den obligatorischen Kindergarten, den Ausbau der Angebote und die Sprachförderung erhalten.

Die Laufzeit der neuen Vereinbarung 15a soll nun fünf statt bisher drei Jahre betragen. Damit erhöht sich die Förderung von 125 Mio. € (2018/19) bzw. 142,5 Mio. € (2019/20 bzw. 2021/22) auf 200 Mio. € pro Jahr. Im Gegenzug müssen die Länder bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

(APA)