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Zwischen 100 und 200 Euro – Klimabonus wird ab Oktober gezahlt

Je nach Wohnort sind es zwischen 100 und 200 Euro pro Person, Kinder erhalten die Hälfte. Es ist kein Antrag erforderlich, das Geld wird direkt auf das Konto überwiesen. Liegen keine Angaben zum Konto vor, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie in Geschäften oder auf der Bank bar einlösen können, teilte das Klimaschutzministerium am Donnerstag mit.

Der Klimabonus ist wie die neue CO2-Bepreisung Teil der ökosozialen Steuerreform, die die türkis-grüne Regierung im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Die Umsetzung der Zahlung für die gesamte in Österreich ansässige Bevölkerung war jedoch nicht einfach – es dauerte mehrere Monate, bis eine Lösung gefunden wurde.

„Mir ist wichtig, dass die Auszahlung gut funktioniert. Deshalb haben wir jetzt viel Zeit in die Vorbereitung investiert und einen realistischen Plan gemacht“, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gevesler (Grüne) in einer schriftlichen Stellungnahme. „Der Klimabonus kommt uns allen zugute. Und je besser wir unser Klima schützen, desto mehr davon bleibt am Ende übrig.“ Unter Hinweis auf die hohe Inflation betonte Gewessler, dass der gesamte Bonus im ersten Jahr ausgezahlt werde, obwohl die CO2-Bepreisung erst im Juli beginne.

Den Klimabonus erhält grundsätzlich, wer im Anspruchsjahr mindestens 183 Tage seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Dies wird durch das Bevölkerungsregister des Innenministeriums festgelegt.

Wie viel Sie tatsächlich bekommen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Österreichische Gemeinden wurden von der Statistik Austria anhand von zwei Kriterien – ÖPNV-Anbindung und Urbanisierungsgrad (wie weit ist die nächste Apotheke entfernt) – in vier Gruppen eingeteilt. Je nach Niveau sind es 100, 133, 167 oder 200 Euro, für Kinder unter 18 Jahren immer die Hälfte. Der niedrigste jährliche Klimabonus von 100 Euro geht ausschließlich an die Wienerinnen und Wiener. Wohnen Sie beispielsweise in Graz, erhalten Sie 133 Euro. Viele Umlandgemeinden erhalten die dritte Stufe (167 Euro). Anspruch auf die höchste Stufe (200 Euro) hat ein gutes Drittel der Bevölkerung, meist in ländlichen Gebieten.

Diese Art der Klassifizierung ist durchaus umstritten. Das Ministerium hingegen glaubt, dass auf diese Weise eine gewisse Genauigkeit erreicht werden kann: „Wer beispielsweise vom Auto auf die Bahn umsteigen kann, profitiert davon. „Wer aufgrund des Ausbaus des ÖPNV noch nicht umsteigen kann, hat keinen Mangel“, heißt es in einer Medienmitteilung.

Sie müssen sich nicht bewerben, um Ihr Geld zu erhalten. Wenn Sie in FinanzOnline eine Girokontonummer hinterlegt haben oder Leistungen vom Rentenversicherungsträger beziehen, wird das Geld automatisch auf das Konto überwiesen. Das Ministerium für Klimaschutz erhält die notwendigen Daten vom Ministerium für Finanzen und Rentenversicherung. Bei Kindern geht der Klimabonus auf das Konto, auf dem die Familienbeihilfe ausgezahlt wird.

Gibt es keine Girokontoinformationen, weil jemand zum Beispiel einfach kein Konto hat, kommt der Klimabonus als Gutschein. Dieser wird per Brief von RSa verschickt und kann dann in verschiedenen Geschäften eingelöst oder bei einem Bankpartner gegen Bargeld eingetauscht werden. Aufgrund der begrenzten Kapazität der Post beim Versand von RSa-Briefen werde die Gutscheinversion mehrere Wochen dauern, hieß es in der Mitteilung.

Details des Prozesses sollen im Juni in einem Informationsschreiben an alle Haushalte und auf einer Website verfügbar sein. Übertragungen und Versand beginnen Anfang Oktober. Ab Herbst wird es zudem ein spezielles Callcenter für Fragen und eine Schlichtungsstelle für Beschwerden geben.

Ab 3. Juli kann erstmals festgestellt werden, wer Anspruch auf den Klimabonus hat, also wer in diesem Jahr an 183 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte. Diese Personen werden dann dem jeweiligen regionalen Ranking zugeordnet und es wird auch geprüft, ob ihnen aufgrund der Mobilitätseinschränkung automatisch die vollen 200 Euro zustehen (Eintrag in einen Behindertenausweis). Diese Daten werden dann mit bestehenden Kontodaten verknüpft und verifiziert, um Fehler bei der Zahlung zu vermeiden. Bei Umgezogenen, Neuzugezogenen oder Erstsemestern dauert dies länger; für diese Fälle werden ab dem 1. Januar die Daten erneut abgeglichen und dann das Geld ausgezahlt.

Das Ministerium versichert, dass alle Daten „selbstverständlich“ „sehr sorgfältig“ verarbeitet und „nur die unbedingt notwendigen Informationen“ verwendet werden. Laut Klimaschutzministerium laufen derzeit die letzten Abstimmungen der Verordnung zum Klimabonus, gleichzeitig werden die Verträge mit allen Verarbeitungspartnern finalisiert.