Germany

Im Sommer besteht keine FFP2-Maskenpflicht

Sie sollten die FFP2-Maske derzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln, Lebensmittelgeschäften oder Apotheken tragen. Diese endet am 1. Juni. Denn die Maskenpflicht FFP2 wird für 3 Monate ausgesetzt. Das teilten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Carolyn Edstadler am Dienstag mit.

Maskenpflicht besteht weiterhin nur in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen. In Apotheken gilt die Maskenpflicht nur, wenn auch Kronentests zur Verfügung stehen. Die Impfpflicht bleibt ausgesetzt. Wie es mit der Maskenpflicht und Impfung im Herbst weitergeht, ist noch nicht klar.