Germany

Neue Verordnung ändert Green Passport

Auch die ab dem 1. Juni geltende CoV-Safeguards-Verordnung ändert den Grünen Pass. Ab dem 23. August reicht die Kombination aus Impfung und Genesung für den 3-G-Nachweis nicht mehr aus. Die Pflicht zur CoV-Impfung bleibt deutschlandweit im Sommer ausgesetzt.

Ansonsten schafft die Verordnung erwartungsgemäß die Maskenpflicht im Lebensmittelhandel, in Apotheken und im öffentlichen Nahverkehr bis zum 23. August ab. Ausnahmen von der 3-G-Pflicht werden denen der Impfpflicht angepasst.

Genesung ersetzt keine Impfung mehr

Grundimmunisierungen erfordern gleichermaßen drei Stiche – dies wurde bereits von der Nationalen Impfkommission empfohlen. Bisher galt die Genesung vor der ersten Impfung als eigenständiges „immunologisches Ereignis“. Die Genesung gilt noch sechs Monate, ersetzt aber keine Impfung mehr, teilte das Gesundheitsministerium gestern in einer Aussendung mit.

Außerdem werden weitere Ausnahmen von der 3-G-Regelung (zusätzlich zu den Risiken für Schwangerschaft und Gesundheit durch Impfung) geschaffen – ein Nachweis darüber entfällt nun auch für jene Personen, die wegen fehlender Immunität nicht geimpft werden würden Reaktion auf die Impfung. Es genügt zu bestätigen, dass Sie bereits eine Impfbefreiung erhalten haben.

Das Ministerium rechnet damit, dass die Maskenpflicht im Herbst wieder eingeführt wird

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in „besonders gefährdeten Bedingungen“ wie Krankenhäusern, Sanatorien und anderen Orten, an denen gesundheitliche und medizinische Dienstleistungen erbracht werden, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Die Maskenpflicht gilt auch in der mobilen Pflege (außer im Behindertenbereich).

Dagegen bestehe keine Maskenpflicht in Behindertenwohneinrichtungen aufgrund der „relativ geringeren Gefährdung der dort aufhaltenden Menschen und vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Alltag“, hieß es das Gesundheitsministerium. . In diesem Bereich gilt weiterhin die 3-G-Verpflichtung. Gleiches gilt für mobile Pflegedienste im Behindertenbereich.

Das Gesundheitsministerium rechnet mit einer Wiedereinführung der Maskenpflicht im Herbst – bei steigenden Fallzahlen ist dies sogar schon früher möglich. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiterhin ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Dies wolle sie in einer gesonderten Verordnung regeln, die noch erlassen werde. Reisende in die Bundeshauptstadt müssen ihre Masken dann beim Grenzübertritt wieder aufsetzen.