Hans-Jörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Dienstag eine Hausdurchsuchung in der Arche Noah: Das Land Steiermark wurde über ein mögliches Strafverfahren informiert, die zuständige Fachabteilung wandte sich schließlich an die Staatsanwaltschaft.
Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige
Insbesondere gegen den Vorsitzenden des Vereins und den Leiter des Tierheims, seine Frau, die die Tierklinik leitet, und einen weiteren beteiligten Tierarzt wird ermittelt; Der Club und die Tierklinik werden ebenfalls untersucht.
Der Vorwurf der Tierquälerei beziehe sich laut Baher unter anderem darauf, dass diverse Eingriffe an Haustieren möglicherweise nicht medizinisch notwendig gewesen seien. Bei Untreue seien sehr hohe Tierarztkosten angedacht und der Zwang hänge damit zusammen, ob der Chef seine Mitarbeiter womöglich zu einer Impfung gegen CoV ermutigt habe, erklärte Bahar.
Zur Verfügung gestellte Datenträger und Dokumente
Nach der Hausdurchsuchung am Dienstag sollen laut Baher nun die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden: „Wie üblich wurden bei solchen Maßnahmen Datenträger und Unterlagen beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Es wird auch Zeugen zur Befragung geben.”
Anwalt: „Kein Spendenmissbrauch“
Derzeit hat der Verein für aktiven Tierschutz etwa 7.000 Mitglieder. Der Anwalt der Beklagten, Friedrich Filzmeier, fürchtet aufgrund der Vorwürfe die Existenz des Vereins – denn dieser lebt von fast 70 Prozent der Spenden.
Filzmeier räumte ein, dass alle Vorwürfe entkräftet werden konnten und versprach auch, dass es zu keinem Spendenmissbrauch gekommen sei: „In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass sich alle Spender und Unterstützer des Vereins in keiner Weise um ihre Spenden kümmern – Spenden sind es vollständig transparent geführt wird, handelt es sich hier um eine nachvollziehbare Buchhaltung, die mehrfach überwacht wird, um eine Fehlanwendung vollständig ausschließen zu können.
Fiala-Kyok: „Warte“
Die Ombudsfrau für Tierschutz, Barbara Fiala-Kyok, teilte am Mittwoch mit: „Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen derzeit noch aus. Gleichzeitig führen die Behörden weitere Ermittlungen durch. Etwaige vereinsrechtliche Unstimmigkeiten sind von den Betroffenen auf Grundlage des Vereinsgesetzes zu klären.“
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