Germany

Der Bundesrat bewilligt eine zweite Auffrischimpfung

Hauptsächlich für Passagiere konzipiert

Wenn Sie den zweiten Booster wollen, können Sie ihn jetzt bekommen

Aus medizinischen Gründen wird laut Bundesrat kein weiterer Corona-Piks benötigt. Aber wenn Sie eine vierte Impfung wünschen, sollten Sie diese bekommen können. Dies kann insbesondere bei manchen Urlaubsreisen notwendig sein. Du musst bezahlen.

Veröffentlicht: 12:49

|

Aktualisiert: vor 24 Minuten

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten und in der aktuellen Situation noch gut gegen das schwere Covid-19 geschützt. Der Bundesrat geht davon aus. Mit Ausnahme von Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem besteht derzeit aus medizinischer und epidemiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischungsimpfung.

Aus urlaubstechnischer Sicht jedoch ja – zumindest in einigen Ländern. Auch wenn Sie in der Regel mit einem negativen Test einreisen können, kann die Impfung einfacher sein – zum Beispiel, wenn Sie in mehrere Länder reisen möchten.

Der Preis steht noch nicht fest

Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass Reisewillige nun die vierte Impfung erhalten können – beim Hausarzt oder bei einer anderen Impfstelle. Die Spritze muss man aber selbst bezahlen, der Bund oder die Krankenkasse zahlen nicht. Wie teuer das wird, kann der Bund nicht sagen: «Der Preis wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt. Die Bundesregierung kann keine verbindlichen Preisangaben machen“, hieß es in der Mitteilung.

Reise in die Zeit der Krone

Die Einreisebestimmungen bestimmt jedes Land selbst. Dies kann ein Test oder eine Impfung sein. Der Zeitraum seit der letzten Impfung wird weiterhin anerkannt, da auch die Immunität unterschiedlich ist.

Die Bundesregierung empfiehlt daher, Reisende kurz vor der Einreise über die entsprechenden Auflagen zu informieren. Akzeptiert ein Land eine längere Frist von 270 Tagen nach der Impfung, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.

Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren keine elektronischen Zertifikate oder den Schweizer Zertifikatsantrag. Daher muss das Covid-Zertifikat immer ausgedruckt und auf Papier gedruckt werden. Außerdem sollte geklärt werden, ob das Reiseziel einen gelben Internationalen Impfpass für die Einreise verlangt.

Die Einreisebestimmungen bestimmt jedes Land selbst. Dies kann ein Test oder eine Impfung sein. Der Zeitraum seit der letzten Impfung wird weiterhin anerkannt, da auch die Immunität unterschiedlich ist.

Die Bundesregierung empfiehlt daher, Reisende kurz vor der Einreise über die entsprechenden Auflagen zu informieren. Akzeptiert ein Land eine längere Frist von 270 Tagen nach der Impfung, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.

Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren keine elektronischen Zertifikate oder den Schweizer Zertifikatsantrag. Daher muss das Covid-Zertifikat immer ausgedruckt und auf Papier gedruckt werden. Außerdem sollte geklärt werden, ob das Reiseziel einen gelben Internationalen Impfpass für die Einreise verlangt.

Sie müssen keinen Reisenachweis – wie etwa ein Flugticket – vorlegen. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die hier bleiben, sich aber mit einer zusätzlichen Auffrischung gegen das Coronavirus sicherer fühlen, die vierte Impfung erhalten können. Aber auf deine Kosten.

Mit dem Booster musst du warten

Eine zweite Auffrischung empfiehlt der Bundesrat derzeit aber nicht: Auch für besonders gefährdete Personen ist es klüger, die neue Auffrischungsimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder steigen, da der Impfschutz am wichtigsten ist • hoch in den Wochen und Monaten nach der Impfung.

Vor den Sommerferien informieren der Bundesgesundheitsdienst (BAG) und die Eidgenössische Impfkommission (Ekif) über den aktuellen Stand der Impfempfehlungen für Herbst und Winter. Es dürfte den Personenkreis erweitern, für den eine zweite Auffrischung empfohlen wird, heißt es.