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EU-Klimapaket: Macron treibt Agenda voran, ignoriert deutsche Bedenken

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat derzeit in Brüssel etwas mehr zu sagen als ohnehin schon. Frankreich hat bis zum 30. Juni die EU-Ratspräsidentschaft inne und koordiniert die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten über diese Position. Damit kann das Land im eigenen Interesse Debatten auf EU-Ebene führen: Themen von der Tagesordnung streichen oder Themen hinzufügen, die für den Elysée-Palast wichtig sind.

In den letzten Tagen der französischen Ratspräsidentschaft will Macron offenbar eines seiner europäischen Lieblingsprojekte über die Ziellinie schieben: die Anpassung der CO₂-Grenzen für die EU.

Der Grenzregulierungsmechanismus zielt darauf ab, teurere Importprodukte, die außerhalb der EU produziert werden, klimaschädlicher zu machen als in Europa. Die EU will an ihren Grenzen eine zusätzliche CO2-Abgabe erheben und damit lokale Produzenten, die höhere Kosten haben, weil sie strenge Klimaschutzvorschriften einhalten, vor schmutziger und damit billigerer Konkurrenz aus dem Ausland schützen.

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Die französische Regierung kämpft seit Jahren für das Projekt in Brüssel und konnte mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Kontakt aufnehmen. Die Border Correction, abgekürzt CBAM (Carbon Border Correction), ist ein zentrales Element des Klimapakets Fit for 55 von von der Layen.

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Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich im März grundsätzlich auf den Grenzausgleich, wesentliche Fragen blieben damals jedoch unbeantwortet. Sie sollen laut Macron bis Ende Juni geklärt werden. Das zeigt ein Dokument der französischen Ratspräsidentschaft, das WELT vorliegt.

Dementsprechend müssen die Umweltminister bei ihrer Sitzung am 28. Juni über wichtige “Fit for 55”-Projekte abstimmen. Das Dokument enthält auch Kompromissvorschläge der französischen Ratspräsidentschaft zu noch umstrittenen Themen.

Offenbar wurden die deutschen Kommentare ignoriert

Was Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) überhaupt nicht gefallen dürfte: Die wenigen Kommentare und Bedenken, die Berlin an die französische Ratspräsidentschaft richtet, tauchen im französischen Kompromissdokument nicht auf.

WELT liegt auch ein unveröffentlichtes Dokument mit Änderungswünschen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor. Ein Vergleich zwischen dem französischen Ministerpapier und dem Änderungswunsch von Robert Habeck (Grüne) aus dem Ministerium zeigt: Die wenigen Anmerkungen der Bundesregierung wurden für das Kompromissdokument offenbar komplett ignoriert.

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Die Anfragen der Bundesregierung im Mai betreffen vor allem die noch immer diskutierte wesentliche Frage: Wie schnell wird die Grenzsteuer eingeführt und wie schnell wird gleichzeitig die Ausgabe kostenloser Emissionszertifikate abgeschlossen? Dieses Thema war auch dafür verantwortlich, dass von der Layens ambitionierte ETS-Emissionsreform vergangene Woche im EU-Parlament gescheitert ist.

Bisher haben EU-Industrieunternehmen die meisten Verschmutzungsrechte erhalten, die es ihnen ermöglichen, kostenlos Treibhausgase auszustoßen. Die kostenlose Verteilung soll dasselbe wie die geplante Anpassung der CO₂-Grenze verhindern: dass ausländische Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil haben, weil ihre Produktion weniger klimafreundlich ist oder dass EU-Unternehmen in Länder mit schwächeren Klimaregulierungen abwandern.

Kritiker bemängeln, dass Unternehmen durch die kostenlose Abgabe weniger Druck ausüben, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Der Grenzausgleich soll also die kostenlose Verteilung ersetzen.

Die Bundesregierung fordert mehr Zeit für Unternehmen

Die Bundesregierung forderte in ihrer Stellungnahme mehr Zeit für die Umstellung der betroffenen Unternehmen auf CBAM. „In der Stahl- und Düngemittelbranche muss der Übergang bis 2030 langsamer vollzogen werden“, hieß es. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, die kostenlose Ausgabe von Zertifikaten in den ersten Jahren des Jahres 2026 langsamer zu reduzieren, um den Unternehmen die nötige Zeit zu geben, auf eine klimafreundlichere Produktion umzusteigen.

Ab 2030 könnte die Transformation an Fahrt gewinnen. Der deutsche Vorschlag sieht insbesondere eine Reduzierung der kostenlosen Zuteilungen um fünf Prozentpunkte pro Jahr von 2026 bis 2030 vor.

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Der Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft, den die EU-Botschafter am Mittwoch zur Vorbereitung eines Treffens der Umweltminister erörtern werden, hält noch am ursprünglichen Fahrplan der Kommission für Veränderungen fest. Demnach sollen die kostenlosen Ausschüttungen ab 2026 jedes Jahr um zehn Prozent reduziert werden. Wirklich durchsetzen kann die Bundesregierung ihre Positionen erst beim Treffen der EU-Botschafter.

Wenn die Botschafter das Dokument in seiner jetzigen Form billigen, wird es für die Bundesregierung politisch äußerst schwierig, danach Änderungen zu fordern. Dies gilt auch für das Veto von Umweltminister Lemke beim Ministertreffen. Dies ist in der Vergangenheit manchmal vorgekommen, aber die Aufnahme von Verhandlungen, nachdem die Botschafter eine Einigung erzielt haben, ist mit hohen politischen Kosten verbunden.

Unterstützung für Exporteure

Ein weiterer grundsätzlicher Einwand der Bundesregierung taucht im aktuellen Dokument der Ratspräsidentschaft nicht auf: Das vorgeschlagene Gesetz zum Grenzausgleich konzentriert sich auf Importe aus anderen Ländern, ignoriert bislang aber, dass auch EU-Unternehmen, die für den Weltmarkt produzieren, wettbewerbsfähig bleiben müssen. Bisher haben kostenlose Distributionen dies garantiert.

Künftig wäre beispielsweise eine rückwärtige Grenzanpassung möglich, die klimafreundlich produzierte Exporte subventioniert. Auch eine längere Bereitstellung kostenloser Zertifikate für exportierende Unternehmen wird diskutiert.

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Die Bundesregierung fordert in ihrer Position eine solche Unterstützung für Exporteure. Die Kommission müsse “prüfen, wie die Kosten des ETS-Emissionshandels für exportorientierte Industrien WTO-konform verrechnet werden können”, heißt es auf Anfrage aus Berlin. Zu diesem Zweck muss die Kommission 2023 einen Bericht veröffentlichen, bis spätestens 2025 einen Ausgleichsmechanismus vorschlagen und die Mitgliedstaaten müssen ihn vor 2026 annehmen.

Das Projekt für Umweltminister hinkt weit hinterher: Die Kommission muss alle zwei Jahre einen Bericht über die Folgen von CBAM schreiben, sie schreibt nur. Auch die Auswirkungen auf Exporteure sollten untersucht werden. Konkreter wird das Dokument jedoch nicht.

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