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Aktualisiertes strukturiertes Programm zur Behandlung von Typ-2-Diabetes

20. Juni 2022

Foto: Andrey Popov / AdobeStock

Rund 4,7 Millionen gesetzlich Versicherte, die an Typ-2-Diabetes leiden, werden bereits bei DMP, einem strukturierten Programm zur Behandlung chronisch Kranker, behandelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die im DMP empfohlene Diagnostik und Therapie des Typ-2-Diabetes dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst.

Die Änderungen betreffen beispielsweise Empfehlungen zur medikamentösen Therapie, zur Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz. Unter anderem wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels werden vor dem Hintergrund des individuell unterschiedlichen Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Nieren angegeben. Dies gilt sowohl für die Ziele und Strategie der Therapie als auch für die Empfehlungen zur Medikamentenauswahl.
  • Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Faktoren sind, die den Verlauf von Typ-2-Diabetes beeinflussen, müssen DMP-Teilnehmer noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für Patienten wurden auch Hinweise auf das Risiko von Hypoglykämien im täglichen Leben in die DMP-Anforderungen aufgenommen.

Diese Entscheidung betrifft auch die DMP-Vertragspartner: Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Entscheidung müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Werden keine Einwendungen erhoben, treten die neuen Anforderungen einschließlich der angepassten Dokumentationspflichten am ersten Tag des Quartals nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: DMP (Disease-Management-Programme)

Zweck des DMP ist es, die sektorenübergreifende Behandlung und Versorgungsqualität chronisch Kranker zu verbessern Der Gemeinsame Bundesausschuss wählt für das DMP geeignete chronische Erkrankungen aus, legt Anforderungen an solche Programme fest, überprüft sie regelmäßig und aktualisiert sie gegebenenfalls . Die Anforderungen an DMP und die Dokumentation sind im DMP-Leitfaden geregelt. Die praktische Anwendung des DMP erfolgt auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärzte / Vertragskrankenhäuser). Vor Vertragsabschluss prüft das Bundessozialamt, ob die DMP-Anforderungen der G-BA-Richtlinien erfüllt sind.