Fraglich ist, ob die geplante Verschärfung des Parteiengesetzes noch vor dem Sommer beschlossen werden kann. Am Mittwoch vertagte der Verfassungsausschuss des Nationalrats die Beratungen über die umfangreiche Gesetzesänderung und die zahlreichen Oppositionsvorschläge von ÖVP und Grünen.
SPÖ, FPÖ und NEOS haben Verhandlungsbereitschaft bekundet, sehen aber noch viele offene Punkte. Insbesondere die FPÖ steht dem aktuellen Projekt skeptisch gegenüber. NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Sherak warnte jedoch davor, den Gesetzentwurf auf die lange Bank zu legen, und auch Grüne und ÖVP forderten ein „schnelles Ende der Verhandlungen“.
mehr Transparenz
Ziel der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novellierung des Parteiengesetzes ist es, durch schärfere Kontrollen und härtere Sanktionen für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung zu sorgen und für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. Koalitionsparteien schlagen beispielsweise vor, die Veröffentlichungspflichten der Parteien auszuweiten und dem Rechnungshof neue Prüfungsbefugnisse zu geben.
Zudem müssen die Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfausgabenobergrenze deutlich erhöht und die Spendenregeln angepasst werden. Das umfangreiche Paket umfasst auch neue Anforderungen zur Kennzeichnung politischer Werbung im Wahlkampf, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und klare Regelungen zu Parteiorganisationen.
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NEOS für Kampagnenausgabenlimits
NEO schlägt unter anderem die Einführung von Straftatbeständen zur illegalen Parteienfinanzierung und zur Fälschung von Jahresabschlüssen von Parteien vor. Außerdem wollen sie mit abschreckenden Sanktionen verhindern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für Wahlkampfausgaben überschritten wird, ein generelles Spendenverbot an Bürgerbeteiligungsgesellschaften durchsetzen und dem Rechnungshof volle Prüfungs- und Prüfungsrechte für die Parteifinanzen einräumen.
Sorgen bereiten ihnen auch die Absenkung der Wahlkampfausgabenobergrenze auf 1 Euro pro Wahlberechtigtem, auch bei Landtags- und Kommunalwahlen, und die Änderung des Vereinsgesetzes, um eine Umgehung von Parteispenden zu verhindern.
Die SPÖ pocht auf die Unabhängigkeit des Rechnungshofs
Die SPÖ fordert eine Änderung der Verfassung und Geschäftsordnung des Nationalrats parallel zum Parteiengesetz. Einerseits ist er besorgt über die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs in den Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und seine demokratische Legitimation zu stärken. Andererseits muss der Rechnungshof die Ministerien künftig bei der Beauftragung von Studien, Berichten und Studien sowie allen Aktivitäten von Ministerialbeamten in sozialen Netzwerken zugunsten von Parteien genau beobachten. Auch die parlamentarischen Vereine sollen mehr Sonderprüfungen als bisher beim Rechnungshof in Auftrag geben können.
Die FPÖ will Spenden von Parteien verbieten
Die FPÖ schlägt ein totales Verbot von Parteispenden vor. Ausnahmen soll es nur für neue Parteien geben, die sich zum ersten Mal zur Wahl stellen. Besonders kritisch äußerten sich in der Debatte die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Michael Schnedlitz gegenüber dem Koalitionsvorhaben. Stefan zum Beispiel sagte, der Vorschlag sei nicht geeignet für echte Verbesserungen. Was vorgeschlagen wird, ist Halbfertigkeit – insbesondere angesichts der jüngsten Korruptionsvorwürfe. Beispielsweise könnten Parteiorganisationen unter dem Stichwort „Mitgliedsbeiträge“ Millionenbeträge an Parteien überweisen.
ÖVP und Grüne für schnelle Umsetzung
Andreas Ottenschleger (ÖVP) und Agnes Sirka Pramer (Grüne) haben sich für einen zügigen Abschluss der Gespräche ausgesprochen. Alle Länder müssten “ein vitales Interesse” an einer zügigen Umsetzung des Projekts haben, sagte Ottenschleger und forderte weitere Gespräche “in den nächsten Tagen”. Pramer zeigte sich überzeugt, dass in vielen Punkten Konsens zwischen den Parteien bestehe.
Zu den Bedenken der Opposition argumentiert Ottenschleger, dass es beim aktuellen Koalitionsvorschlag nicht um Gesetzgebung gehe. Die Grundzüge des Projekts sind bereits im Regierungsprogramm verankert. Stellt sich in der Praxis heraus, dass es noch Lücken gibt, steht weiteren Verbesserungen nichts mehr im Wege. Ottenschleger sieht die Definition einer parteinahen Organisation als zentral für die Novelle, wobei er versicherte, dass auch die ÖVP sehr daran interessiert sei, eine gute praktische Regelung zu finden.
Eine Zweidrittelmehrheit ist erforderlich
Zum Antrag der Opposition, den Präsidenten des Rechnungshofs künftig mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, merkte Pramer an, dem Rechnungshof könne keine Parteistellung vorgeworfen werden. Vor allem in den letzten Wochen hat er seine Unabhängigkeit bewiesen. Allerdings sieht die FPÖ nach wie vor die Gefahr, dass der Rechnungshof die Regierungsparteien nicht genau prüfen kann, da sie derzeit mit einfacher Mehrheit ihres Amtes enthoben werden könnte.
Christian Drobitz forderte im Namen der SPÖ eine “seriöse und ehrliche Diskussion” zum Thema. Die Parteien müssten wissen, was verboten und was erlaubt sei, betonte er. Drobitz setzte sich auch für die Vorschläge der SPÖ zur Wahl des Rechnungshofchefs und zur Ermöglichung von Sonderberichten ein.
Da der Koalitionsvorschlag auch eine Reihe von Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf es für eine Entscheidung einer Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung der SPÖ bzw. FPÖ.
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