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Die EEG-Umlage entfällt: So erhalten Stromkunden Geld vom Versorger

30. Juni 2022 um 22:46 Uhr

Ab Juli keine Ökostromabgabe mehr: Was Stromkunden zur Abschaffung der EEG-Umlage wissen müssen

Lesen Sie den Zähler ab und melden Sie ihn dem Lieferanten: Dies ist besonders nützlich für eine Gruppe.
Foto: Uli Deck

Düsseldorf Im Jahr 2000 eingeführt, entfällt sie ab dem 1. Juli für private Haushalte: die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt. Wer sollte also schnell eine Zwischenablesung der Zählerstände vornehmen und wann Kunden das Geld vom Versorger zurückerstattet bekommen.

Für Stromkunden gibt es gute und schlechte Nachrichten. Die erste gute Nachricht: Strom wird ab dem 1. Juli 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto günstiger. Denn die seit 2000 bestehende EEG-Umlage zur Finanzierung Erneuerbarer Energien sinkt dann auf null Cent. Energieversorger müssen die Senkung an ihre Kunden weitergeben und dürfen die Energiepreise zum 1. Juli auch nicht erhöhen.

Dies ist im Gesetz zur Verringerung der Kostenbelastung des EEG-Aufschlags und zur Abführung dieses Entgelts an den Letztverbraucher vorgesehen. Es wurde Ende April vom Bundestag beschlossen und ist seit Ende Mai in Kraft. Dadurch sinkt die Stromrechnung nicht sofort, sondern wird laut der Verbraucherzentrale NRW “erst mit der nächsten Jahresrechnung ausgeglichen”. Allerdings müssen Stromversorger in der Stromrechnung transparent angeben, „um welchen Betrag sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage verringert“.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Haushalten, die elektrisch beheizt werden – etwa mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtheizung – eine Zwischenablesung des Stromzählers. Denn: „Ihr Energieverbrauch ist aufgrund der Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt und kann auch witterungsbedingt von Jahr zu Jahr unterschiedlich gespeichert werden.“ Um zu wissen, wie viel Strom im ersten Halbjahr anfällt, reiche die Schätzung des Stromversorgers nicht aus Jahr und wie viel im zweiten verbraucht wurde. Diese Verbrauchswerte pro Kilowatt sind letztlich ausschlaggebend für die Berechnung der sinkenden Kosten im Hinblick auf den Wegfall der zusätzlichen EEG-Umlage. Betroffene Haushalte müssen am 30. Juni ihren Zählerstand ablesen und den Wert an ihren Stromversorger melden.

Haushalte, die nicht mit Strom beheizt werden, sind dazu nicht verpflichtet, da sich der Stromverbrauch hier sehr gleichmäßig über das Jahr verteilt, so die Verbraucherzentrale. Wenn du es trotzdem machen möchtest, kannst du das natürlich tun.

In Zukunft „wird der Förderbedarf für Erneuerbare Energien […] kompensiert durch das Sondervermögen des Bundes “Energie- und Klimafonds”. Das hat die Bundesregierung im April angekündigt. Das war ein Problem des Koalitionsvertrags der Ampelregierung. Dadurch soll „der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch gesenkt werden […] sie hat sich in weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt“, so das Kabinett. Die zusätzliche EEG-Umlage für Stromverbraucher sollte zunächst erst ab Januar 2023 abgeschafft werden. Angesichts der aktuell angespannten Lage mit Krieg in der Ukraine, Inflation und den massiv gestiegenen Energiekosten wurde diese frühzeitig zur Entlastung der Haushalte eingesetzt. .

Und das ist die schlechte Nachricht: Stromversorger haben kein Recht, die Arbeitspreise zu erhöhen – dh. einen Teil der Stromkosten – für das laufende Jahr und sind gesetzlich verpflichtet, die Abschaffung der EEG-Umlage zu überweisen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Strompreise aufgrund der aktuellen Situation insgesamt steigen. Viele Stromversorger im Rheinland haben bereits höhere Kosten angekündigt.