Nordrhein-Westfalen erlässt neue Kronenprüfungsordnung. Ab Donnerstag (30. Juni) erhalten nur noch bestimmte Personen einen kostenlosen Test.
NRW / 29.06.2022 / Lesezeit: 1 Minute Ein Fußballfan wurde vor Spielbeginn auf das Coronavirus getestet. © picture alliance / dpa
Wie angekündigt, schränkt das Land Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag (30. Juni) den Umfang kostenloser “Bürgertests” ein. Die entsprechende Verordnung wurde am Mittwochabend veröffentlicht. Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Krankenhausbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten und Personen, die sich testen lassen möchten, haben daher weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neuen Regeln kurz vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht
Wer am Tag der Prüfung eine Indoor-Veranstaltung besuchen möchte, muss derweil drei Euro Gebühr selbst zahlen. Personen, die am Testtag Kontakt zu Personen haben, bei denen ein hohes Risiko besteht, an Covid-19 schwer zu erkranken. Oder Personen, die von der Corona-Warn-App („rote Kachel“) einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben. Wenn Sie sich ohne Grund testen lassen möchten, müssen Sie den vollen Betrag bezahlen. Preise muss das Testzentrum nach außen veröffentlichen. Eine vollständige Rezension finden Sie hier.
Das Land veröffentlichte die neue Verordnung wenige Stunden vor ihrem Inkrafttreten, da es auf die Bundesverordnung wartete. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte am Mittwochabend, dass die Vorgaben in Berlin „in letzter Minute“ beschlossen worden seien.
NRW hält laut Laumann weiterhin an den bestehenden Grundschutzmaßnahmen fest. Die Kronenschutzverordnung bleibt unverändert und gilt nun zunächst bis zum 28. Juli. Unter anderem hat das Land Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr nochmals ausgeweitet. In medizinischen und medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Zudem dürfen nur Besucher mit negativem Test Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen betreten.
mit dpa-Material
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