Das lang ersehnte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wurde im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert: Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben heute bekannt, dass eine Einigung erzielt wurde und das endgültige Ende der Vollkäfige Ende 2039. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, lobte aber auch den Mut der beiden Minister.
Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden müssen, sind Vollgitterbuchten ohne Funktionsbereiche ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten. Auch bei der Ferkelkastration habe es Verbesserungen gegeben, heißt es in der Mitteilung. Das gesamte Tierschutzpaket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.
“Großer Erfolg”
Alle Spaltenböden sind massive Betonböden ohne Strohbettung, die mit Latten perforiert sind. „Sie bedeuten Schmerz und Schaden für Tiere. Sie widersprechen § 5 Abs. 2 Nr. 13 des Bundestierschutzgesetzes“, kritisierte der Verband gegen Tierfabriken (VGT) bereits 2019.
Tierschutzminister Rauch bezeichnete das bevorstehende Ende dieser Haltungsform als „einen großen Erfolg für den Tierschutz“ und „einen echten Wendepunkt in der Schweinehaltung“, da Millionen von Schweinen bereits im nächsten Jahr Verbesserungen sehen werden. Landwirtschaftsminister Totschnig betonte, dass „gerade in Zeiten steigender Preise behutsame Weiterentwicklungsschritte unternommen werden müssen, um lokale Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen neuen Inflationsschub auszulösen“.
Lob und Kritik von Tierschutzorganisationen
Der VGT begrüßt die anstehenden Veränderungen, „damit haben die Minister Rauch und Totschnig den nötigen Mut für große Erfolge im Tierschutz bewiesen“. Kritisiert wird nicht nur die lange Übergangsfrist, sondern auch, dass erst bis 2028 spezifische Aufzuchtsysteme entwickelt werden müssen, die dann ab 2040 als Mindestanforderung für alle Schweinebetriebe umgesetzt werden müssen.
Die Nichtregierungsorganisation für Tierschutz „Vier Pfoten“ pochte in einer Aussendung darauf, dass diese Standards schnell erarbeitet und beschlossen werden – inklusive einer Liegeplatzpflicht für Abfälle. Die NGO lobte auch die Entscheidung selbst, kritisierte jedoch den Zeitpunkt.
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