Kiefer
Tödlicher Badeunfall im Zugersee
Im «Hirsgarten» hat sich am Sonntagnachmittag ein Badeunfall ereignet. Dabei wurde eine 77-jährige Frau getötet.
Kurz vor 17 Uhr erreichte die Polizei Zug die Meldung, dass es im Seebad Hirsgarten in Cham zu einem Badeunfall gekommen sei. Schwimmer fanden etwa 200 Meter vom Ufer entfernt eine leblose Frau. Die Frau wurde auf einem Paddelbrett und einem privaten Boot an Land gebracht.
Hier passierte der Unfall
Die Frau wurde dann von Privatpersonen wiederbelebt. Wenige Minuten später trafen der Notarzt, der Rettungsdienst und die Rega am Unfallort ein und setzten die Reanimation fort. Wie die Zuger Polizei mitteilt, starb die 77-jährige Frau trotz rascher ärztlicher Hilfe noch auf der Stelle.
Die genauen Umstände des Schwimmvorfalls sind noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. (fr)
Dies sind die wichtigsten Regeln des SLRG-Badens
- Baderegel 1: Kinder nur unter Aufsicht ins Wasser lassen – Kleinkinder in der Nähe halten!
- Baderegel 2: Niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ins Wasser gehen! – Schwimmen Sie niemals mit vollem oder ganz leerem Magen.
- Schwimmregel 3: Niemals überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Zeit, um sich anzupassen.
- Baderegel 4: Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Das Unbekannte kann gefährlich sein.
- Baderegel 5: Aufblasbare Matratzen und Schwimmhilfen sind nicht im tiefen Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
- Schwimmregel 6: Schwimmen Sie niemals lange Strecken alleine! – Auch der besttrainierte Körper kann an Schwäche leiden.
- Der Schweizerische Rettungsschwimmerverband SLRG hat auf seiner Website nähere Informationen zu jeder der sechs Baderegeln.
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