Nach einem Video von Teneriffas Urlaubswahn
Kann ich ein Handtuch auf die Sonnenliege legen?
Es ist ein merkwürdiges Phänomen: Frühmorgens sind die Liegen am Pool mit Handtüchern reserviert. Aber ist das erlaubt oder kannst du die Handtücher einfach wieder nehmen. Ein Jurist erklärt.
Kurz nach der Eröffnung des Pools strömten Touristen auf die Sonnenliegen einer Hotelanlage auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa. Mit Handtüchern sparen Sie die beliebten Betten. Das Video des Weihnachtsbummels ging letzte Woche viral.
Aber ist das erlaubt? Rechtsanwalt Kevin Kleger (37) von der Anwaltskanzlei Rosenberg in St. Gallen sagt, es gebe in der Schweiz keine einheitliche Regelung oder gar ein Gesetz zum Erhalt von Liegestühlen.
Eine wegweisende Gerichtsentscheidung gibt es seines Wissens nach auch nicht. „Aber es ist so, dass man im Hotel für die Mitbenutzung der Infrastruktur bezahlt. Dieses kann von allen Gästen genutzt werden.» Eine mit Handtuch reservierte, aber legal nicht genutzte Hotelliege fällt unter „Missbrauch des Mietobjekts“ und ist daher wohl nicht rechtlich durchsetzbar. „Aber das ist nicht klar geregelt“, sagt Kleger.
Eine leere Liege bedeutet keine freie Liege
Um Pool-Kontroversen zu vermeiden, haben viele Hotels bereits reagiert und dem Tüechli-Phänomen ein Ende gesetzt. Die Reservierung von Sonnenliegen mit Handtuch ist vielerorts nicht erlaubt. Eine andere Lösung: Das Hotelpersonal entfernt nach einer gewissen Zeit die Handtücher von den Liegen.
„Das ist erlaubt, weil solche Bestimmungen in die Geschäftsordnung geschrieben werden können“, sagt Rechtsanwalt Kleger. Da alle Hotelgäste für die Infrastruktur bezahlen, soll jeder die Infrastruktur nutzen können.
Wenn Sie an einem Pool keine freie Liege finden, können Sie auch reservierte Liegen freigeben, sagt Kleger. „Aber es wird schwierig, wenn jemand nur kurz schwimmen geht und die Sonnenliege in dieser Zeit frei ist. Es lohnt sich also, den gesunden Menschenverstand einzusetzen.”
In der Schweiz gibt es nur wenige Hausbesetzer
In allen Ländern gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, zusätzlich gilt das Hotelrecht. „Im Falle eines Rechtsstreits – der wohl nie entstehen wird – gilt das Recht des jeweiligen Landes.“
Der Schweizer Branchenverband Hotelleriesuisse sagt, das Phänomen der Liegenreservierung sei in der Schweiz “wenig bis gar nicht” bekannt. Das Problem betrifft vor allem Hotels im Ausland, zum Beispiel am Meer.
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