Germany

VKI gewinnt Verfahren gegen Magenta

Ein Sonderangebot, das sich als nicht zutreffend herausstellte, veranlasste das Handelsgericht Wien, die Werbung von Magenta als irreführend zu werten.

Das Handelsgericht Wien (HG) hat eine Magenta-Werbekampagne 2019 für rechtswidrig befunden. Mit dem Angebot „Jetzt kostenlos bis Ende Jahr“ wurde den Kunden bis zum 28. Oktober die Glasfasergebühr verrechnet. entfällt, wenn sie bis dahin eine neue Bestellung aufgegeben haben. Allerdings wurde einen Tag nach Ablauf des Angebots eine erneute Gebührenbefreiung bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Beschränkung sei laut HG nicht hinnehmbar.

Da das Angebot auch nach Ablauf der Frist fortgesetzt wurde, war es laut Handelsgericht Wien irreführend. Den Kunden wurde gesagt, dass dies ein zeitlich begrenztes Angebot sei. Dies war jedoch nicht der Fall, da der Preisvorteil von Magenta (T-Mobile) weiterhin gewährt wurde. Das Urteil von HG ist endgültig.

(APA)