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Die Barbershop-Sperre für Ungeimpfte war illegal – Politik

Das Verfassungsgericht hat nun eine wegweisende Entscheidung verkündet: Das Friseurverbot für Ungeimpfte ist rechtswidrig.

Das mehrfach verlängerte Friseurverbot für Ungeimpfte in Österreich sei verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag mit. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 galt ein Lockdown für Personen, die in den letzten sechs Monaten nicht geimpft oder an Covid-19 erkrankt waren. Sie durften ihre Wohnungen für Arbeit, Bildung oder Aufgaben des täglichen Bedarfs verlassen. Ein Friseurbesuch war allerdings nicht dabei.

Die Beschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden aber vom Gesundheitsministerium mehrfach auf insgesamt elf Wochen verlängert. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass Friseurbesuche nach so langer Zeit zu einer Grundnotwendigkeit werden.

Für religiöse Veranstaltungen sollte es keine Ausnahmen geben

In einem weiteren Urteil stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass es während des allgemeinen Lockdowns im Herbst 2021 keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen.

Deshalb war auch das mit der Krone verbundene Verbot von Kultureinrichtungen im Herbst 2021 rechtswidrig. Grund dafür ist jedoch nicht die Maßnahme selbst, wie die Verfassungsrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss feststellten. Sie wenden sich vielmehr gegen Ausnahmeregelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die „gegen die Gleichstellung verstoßen“.

Nav-Konto np Zeit 02.08.2022, 15:43| Akt: 02.08.2022, 16:02 Uhr