Germany

Eilantrag der AfD auf staatliche Zuschüsse scheitert am Bundesverfassungsgericht

Eine parteinahe Stiftung müsse staatliche Mittel erhalten, beharrt die AfD in einer Klage. Nun haben die Richter entschieden: Das Land muss sich gedulden.

Am 25. Oktober entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung ein Anspruch auf staatliche Förderung zusteht. Das gaben die Karlsruher Richter am Freitag bekannt. Gleichzeitig wurde ein Eilantrag der AfD abgelehnt. Bereits im zweiten Anlauf wollte die Partei garantieren, dass die Stiftung bis zu einer Entscheidung Geld erhält. Der erste Eilantrag scheiterte 2020. Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Die AfD hat die Erasmus-Stiftung Mitte 2018 offiziell als Parteistiftung anerkannt, Vorsitzende ist die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach, die heute der AfD angehört. Die Partei ist zumindest nach ihrer Rückkehr in den Bundestag der Meinung, dass der Stiftung auch Anspruch auf die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt zusteht.

Für die Gründungen der verbleibenden sechs Parteien sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen. Für sie sei nach der Begründung nur von einer „Verwendung zu verfassungsrechtlichen Zwecken“ auszugehen.