“…Ich habe gelogen”
So fälschte Stricker beispielsweise seine Corona-Bescheinigung, um in die USA zu reisen
Youtuber Daniel Stricker ist der vielleicht bekannteste Schweizer Gegner der Corona-Massnahmen. Er hat nun erklärt, wie er während der Pandemie angeblich ungeimpft in die USA gelangte.
Gepostet: 22:18 Uhr
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Aktualisiert: vor 51 Minuten
Im Dezember 2021 aus den USA gemeldet: Youtuber Daniel Stricker.
Der bekannte Schweizer Gegner der Coronavirus-Massnahmen und YouTuber Daniel Stricker erklärte letzten Samstag bei einer Lesung seines Buches «The Book of Shame» in Bern-Bumplies, dass er bei einer Reise in die USA im Dezember 2021 ein gefälschtes Corona-Zertifikat verwendet habe. Dies berichtet die NZZ.
„Ich habe beschlossen, Ihnen zu erzählen, wie ich nach Amerika gekommen bin“, sagte Stricker. „Ich habe nicht das Gefühl, etwas Illegales getan zu haben. Er wisse aus einer Blik-Meldung, dass die Schweizer keine Zeit hätten, die Covid-Zertifikate einzuscannen. „Also nahm ich jemandes Zertifikat, schrieb meinen Namen oben drauf und druckte es aus. Dann bin ich zum Flughafen gefahren.“ Tatsächlich wurde die Bescheinigung bei der Flughafenkontrolle nicht gescannt. „Dann musste man an Bord ausfüllen, dass man geimpft wurde. Da habe ich gelogen“, sagte Stricker.
Auch eine überstandene Infektion würde gezeugt werden
Bei Strickers Reise durften Sie die Grenze in die USA nur überqueren, wenn Sie doppelt gegen Corona geimpft und negativ auf Corona getestet wurden. Neben Doppelimpfung war die Einreise auch mit Nachweis einer Vorinfektion möglich, die nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf. Darüber hinaus gewährte die nationale Gesundheitsbehörde CDC auch Ausnahmen für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder einen medizinischen Notfall haben.
Strickers Reise sorgte damals für Aufsehen, weil Impfskeptiker spekulierten, er könnte gegen Corona geimpft worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Thurgau will die Zuständigkeit prüfen
Drohen dem Thurgau nach dem Geständnis vom Samstag rechtliche Konsequenzen? Im schweizerischen Strafrecht gilt die Urkundenfälschung als Amtsdelikt. Das bedeutet, dass sie von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet.
Wie «20 Minuten» berichtet, will die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau die Verantwortlichkeit in diesem Fall prüfen und weitere Schritte einleiten. Ob es tatsächlich stimmt, dass Stricker die für seine USA-Reise erforderliche Bescheinigung gefälscht hat, ist unklar. (nein)
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