Bis: 19.01.2023 17:48
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden: Die niedersächsischen Baubehörden können Kiesgärten verbieten. Die Kommunen begrüßten das Urteil, die Eigentümergemeinschaft kritisierte es.
Die Eigentümer eines Diepholzer Einfamilienhauses reichten Klage ein. In ihrem Vorgarten haben sie zwei Kiesbetten mit einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern angelegt. Dort wuchsen nur wenige Pflanzen. Andererseits erließ die Stadt wegen eines Verstoßes gegen die niedersächsische Bauordnung eine Bauordnung. Danach müssen unbebaute Grundstücke Grünflächen sein, sofern sie nicht für einen anderen Zweck benötigt werden.
Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofs zu Kiesgärten ist rechtskräftig
Der Kläger Matthias Bleifuss betrachtet seine Kiesbetten wegen der dort sporadisch wachsenden Pflanzen als Grünflächen. Er pflanzte bienenfreundliche Bodendecker, „aber man muss ihnen die Möglichkeit geben, sich auszubreiten“, sagte er dem NDR Niedersachsen. OVG wies dieses Argument zurück. Grünflächen, so das Gericht, seien „durch naturbelassene oder landschaftlich bewachsene Flächen geprägt“. Der Garten sollte von Pflanzen dominiert werden, nicht von Steinen.
Der Stadt Diepholz drohte ein Bußgeld
Auch die Stadt Diepholz verurteilte dies. Auf Mahnschreiben oder einen Anruf vor Ort habe Matthias Bleifuss jedoch nicht reagiert, sagte Baudezernent Sebastian Dornieden dem NDR Niedersachsen. Deshalb forderte die Gemeinde in einer Anhörung: Gartengestaltung oder Zahlung eines Bußgeldes bis zu 50.000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Bauvorschriften rechtmäßig seien.
Grundeigentümerverband spricht von „Privatsache“
Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar. Der Landesverband Haus und Grund in Niedersachsen bedauert dies. Das Urteil sei unverhältnismäßig und eine schwere Verletzung von Eigentumsrechten, sagte der Vorsitzende Hans Reynold Horst. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Einzelfall und nicht um ein generelles Verbot von Kiesgärten. „Dennoch müssen sich Grundstückseigentümer in Zukunft immer streitigeren Auseinandersetzungen stellen müssen“, vermutet Reinold Horst – zumal einige niedersächsische Kommunen bereits Verbote für Kiesgärten erlassen haben.
Die Kommunen begrüßten das Urteil
In der Landeshauptstadt Hannover suchen beispielsweise zwei Beamte nach toten Gärten: 70 Fälle von Kiesgärten wurden bereits dokumentiert. Die Stadt Braunschweig hat in den letzten drei Jahren insgesamt 103 Fälle von Verstößen gegen das Kiesgartenverbot untersucht. In 19 von ihnen mussten die Eigentümer ihre Gärten umbauen und landschaftlich gestalten. Die Gerichtsentscheidung sei eine Klarstellung, sagte ein Sprecher der Stadt Braunschweig dem NDR Niedersachsen. Manche Kommunen sagen, es sei fraglich, ob sich dadurch viel ändern werde. Oft fehlt es an Personal, um das Verbot durchzusetzen.
VIDEO: Kommunen sagen Kiesgärten den Kampf an (6 Minuten)
NABU: Kiesgärten haben „verheerende Auswirkungen“
Der Niedersächsische Naturschutzbund (NABU) begrüßte das Urteil. „Gerade in der heutigen Zeit, wo Probleme mit Insekten- und Vogelsterben leider immer mehr zur bitteren Realität werden, haben Kiesgärten verheerende Auswirkungen“, sagte Landesvorsitzender Holger Buschmann. Sie führen zur Bodenversiegelung und damit zum Verlust der Biodiversität. Mit einer Auftragsflut für den Abbruch von Kiesgärten rechnet die Gartenbaubranche aber nicht, so unter anderem Langenhagener Gärtner Kretschmer. Kiesgärten werden oft privat angelegt, mit Materialien aus dem Baumarkt.
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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 19.01.2023 | 15:00
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