Veröffentlicht 12. Juli 2022, 13:30 Uhr
Zürich: Für Bagatellfälle im Ernstfall – die Notrufzentralen in Zürich am Limit
Das Zürcher Gesundheitsdepartement fordert die Bevölkerung auf, in nicht lebensbedrohlichen Notfällen zuerst den Hausarzt aufzusuchen – und nicht direkt in die Notaufnahme zu gehen.
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Gemäss dem Zürcher Gesundheitsministerium verzeichnen Zürcher Spitäler derzeit ungewöhnlich viele Personen, die Notaufnahmen aufsuchen.
20 Minuten/Marco Zanger
Die hohe Arbeitsbelastung der Notrufzentralen ist Bagatellfällen geschuldet.
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„Sie sollten sich immer zuerst an Ihre Hausarztpraxis wenden. Ist diese nicht vorhanden, empfehlen wir allen Patienten, die sich nicht in Lebensgefahr befinden, das Arzttelefon zu kontaktieren», sagt Josef Wiedler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ).
20 Minuten/Marco Zanger
Zürcher Spitäler verzeichnen derzeit zu dieser Jahreszeit ungewöhnlich viele Personen, die die Notaufnahmen aufsuchen. Das teilte das Zürcher Gesundheitsdepartement am Dienstag mit. Die hohe Arbeitsbelastung in den Notaufnahmen ist auf Bagatellfälle oder Notfälle zurückzuführen, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind und in Hausarztpraxen behandelt werden können.
Die aktuell hohe Arbeitsbelastung ist auf begrenzte Personalkapazitäten – wie etwa den Fachkräftemangel, die in den vergangenen zweieinhalb Jahren anhaltend hohe Belastung durch die Pandemie und krankheitsbedingte Ausfälle des Personals – sowie einen leichten Anstieg der COVID-Patienten zurückzuführen . Zudem gibt es in den Sommermonaten traditionell weniger Hausärzte.
Das Gesundheitsministerium, der Zürcher Spitalverband und die Zürcher Ärztegesellschaft fordern deshalb die Öffentlichkeit auf, in nicht lebensbedrohlichen Notfällen zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und, falls dieser nicht erreichbar ist, Aerztefon, einen kostenlosen medizinischen Dienst, anzurufen 0800 33 66 55.
Konsultieren Sie Ihren Arzt, um Wartezeiten zu vermeiden
Christian Scher, Präsident des Zürcher Spitalverbandes (VZK): «In der Notfallmedizin wird jeder Fall nach seiner Dringlichkeit abgewogen, weshalb aufgrund der aktuell hohen Auslastung leider mit längeren Wartezeiten in den Notaufnahmen der Zürcher Spitäler zu rechnen ist Fälle, die nicht lebensbedrohlich sind. Patienten können diese Wartezeit umgehen, indem sie sich an ihre Hausarztpraxis und das Arzttelefon wenden, sofern kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.”
Josef Vidler, Hausarzt, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) und Verwaltungsratspräsident der Aerztefon AG: «Sie sollten sich immer zuerst an Ihre Hausarztpraxis wenden. Wenn diese nicht verfügbar ist, empfehlen wir allen nicht lebensbedrohlichen Patienten, die Telefonnummer des Arztes anzurufen. Dort wird eine medizinische Untersuchung durch geschultes Personal und Ärzte durchgeführt und eine entsprechende medizinische Versorgung organisiert.»
Die Notfallversorgung der Zürcherinnen und Zürcher sei jedoch gewährleistet, versichert Jörg Gruber, stellvertretender Leiter des Gesundheitsdienstes (AFG) und Leiter der Abteilung Versorgungsplanung der AFG. „Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und stehen in engem Kontakt mit Verbänden und Institutionen.“
Notfallgebühr für geringfügige Forderungen
Wegen Bagatellfällen in der Notaufnahme: Derzeit ist im Kantonsrat Zürich ein Antrag hängig, der die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Notaufnahme der Spitäler fordert. Auf diese Weise müssen die Notrufstellen entlastet werden. Eine Notgebühr auf kantonaler Ebene würde jedoch Bundesrecht verletzen. Damit der kantonale Vorschlag gesetzeskonform umgesetzt werden kann, muss zunächst eine nationale Grundlage geschaffen werden.
Auf Bundesebene fordert Nationalrat Martin Bäumle eine Kostenpflicht für die Notspitalaufnahme und eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen durch eine parlamentarische Initiative. Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Gesundheitswesen (SGK-N) des Nationalrates hat im Mai dieses Jahres beschlossen, dem Nationalrat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu empfehlen. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession entscheiden.
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