Emran S.* (20) soll an einem Abend im Oktober 2021 keine Grenzen gekannt haben. Im Balz Club in Basel, wo eine studentische Halloween-Party stattfand, ging er aggressiv auf mehrere Frauen zu.
Einer, mit dem er lange getanzt und gespielt hat, soll auf dem Heimweg in die nahe gelegene U-Bahn Loveg in Basel nach einem Clubbesuch vergewaltigt worden sein.
Deshalb musste er sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Die drei Richter verkündeten am Freitagmorgen ihre Urteile.
Sie ist für das Verhalten des Opfers nicht gerechtfertigt
Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er vollumfänglich freigesprochen. Er wurde nur des sexuellen Missbrauchs einer anderen Frau für schuldig befunden und mit einer Busse von 300 Franken belegt.
Laut Urteil muss Emran Ch. sofort aus der vorzeitigen Haft entlassen werden. Für seine Inhaftierung seit letztem Oktober hat er eine Entschädigung von 36’400 Franken erhalten.
“Der Freispruch hat nichts damit zu tun, wie sich das Opfer im Club verhalten hat”, sagte der Richter. Sie betont: „Alles, was eine Frau freiwillig tut, kann nichts rechtfertigen, was als nächstes gegen ihren Willen passiert.“ Die Entscheidung beruht allein auf der Beweiswürdigung.
Das Opfer war mit Emran S. und einem anderen Mann des Clubs zusammen und mit beiden intim.
*Name geändert.
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