Das Land Vorarlberg und die landeseigenen Betriebe Vorarlbergs veröffentlichen keine Anzeigen mehr in den Medien von Parteien, Unterorganisationen oder ihnen nahestehenden Organisationen.
Das habe die Landesregierung am Dienstag einstimmig beschlossen, teilten Landeshauptmann Marcus Wallner (ÖVP) und Grünen-Chef Daniel Zadra am Mittwoch mit. Der Vorarlberger Corporate Governance Kodex und die Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit wurden angepasst.
Landesregierung stellt “klare Auflagen”
„Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Lage klar ist, wo sie kann“, sagten Wallner und Zadra am Mittwoch in einer gemeinsamen Aussendung. Sie würden nur in das operative Geschäft von Gewerbebetrieben eingreifen, aber die neuen Vorgaben drücken eindeutig den Willen des Eigentümers aus. Mit dem Werbeverbot “können wir jeden Verdacht auf Parteienfinanzierung in den Kinderschuhen auf umgangene Weise ausräumen”, sagten Wallner und Zadra.
Der Vorarlberger Corporate Governance Kodex (VCGK) enthält gesetzliche Vorschriften und anerkannte Standards zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist. Laut Wallner und Zadra heißt es in der Kodex-Novelle nun ausdrücklich: Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass Organisationen, insbesondere Medien, an denen Parteien, Unterorganisationen oder mit ihnen verbundene Organisationen beteiligt sind, nicht ausgezeichnet (finanziert, gesponsert oder ähnliches) werden. ..
Der VCGK gilt für alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 300.000 €, an denen das Land Vorarlberg direkt oder indirekt zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Laut Wallner und Zadra werden alle anderen Staatsunternehmen im Rahmen des internen Entscheidungsprozesses an der Umsetzung des VCGK arbeiten. Der VCGK kann nicht auf börsennotierte Aktien angewendet werden.
Neue Richtlinien für PR
Die Landesrichtlinie für Öffentlichkeitsarbeit wurde um ein Verbot von Veröffentlichungen in Parteimedien ergänzt. Anzeigen, bezahlte PR-Beiträge, Druckkostenbeiträge oder ähnliches werden in den Medien von politischen Parteien, Unterverbänden oder ihnen nahestehenden Organisationen nicht mehr geschaltet. Dies gilt für alle direkten und alle indirekten Platzierungen („Third Party Contracting“).
Add Comment